Als der geparkte Wagen seiner Lebensgefährtin sich in Bewegung setzte und rückwärts eine abschüssige Einfahrt hinunterrollte, lief der Mann hinter das Auto und versuchte, es aufzuhalten. Er drückte mit seinen Händen gegen das Fahrzeugheck, doch der Wagen überrollte ihn und schleifte ihn über rund 20 Meter mit. Der Mann erlitt schwerste Verletzungen.
Von der Kfz-Haftpflichtversicherung seiner Lebensgefährtin forderte der Mann Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung der Frau zu 30 Prozent hafte. Sie habe den Wagen nicht ausreichend gesichert. Doch treffe den Mann ein 70-prozentiges Mitverschulden. Er hätte wissen müssen, dass er schon aufgrund des Eigengewichts des Autos – das noch dazu auf einer abschüssigen Ebene immer schneller gerollt sei – nicht habe aufhalten können. Allerdings berücksichtigten die Richter, dass der Mann spontan gehandelt hatte. Eine „objektiv falsche Reaktion auf ein Unfallgeschehen aus verständlicher Bestürzung“ könne das Mitverschulden reduzieren.