Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich dürfen Pannenfahrzeuge per Seil oder Stange von Privatfahrzeugen abgeschleppt werden, allerdings sollte man sich im Vorfeld über einige technische und rechtliche Gegebenheiten informieren.
So dürfen nur Autos an den Haken genommen werden, die angemeldet sind, ansonsten riskiert man ein Bußgeld. Das Abschleppen ist nur dazu gedacht, ein liegengebliebenes Fahrzeug auf möglichst kurzem Weg zur Werkstatt zu transportieren. Dabei darf man nicht über die Autobahn fahren. Bleibt man aber auf einer Autobahn liegen, muss das Abschleppgespann an der nächsten Ausfahrt ausfahren. Zudem muss die Warnblinkanlage noch funktionieren und eingeschaltet sein, damit die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt sind. Das Abschleppen im Dunkeln darf nur durchgeführt werden, wenn die Beleuchtung aktiviert werden kann. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, muss das Fahrzeug auf einen Transporter geladen oder von einem Abschleppdienst geholt werden. Bei vielen Kfz-Versicherungsverträgen oder Mitgliedschaften in Automobilclubs ist ein Pannendienst inklusive. Darüber sollte man natürlich vorab informiert sein.
Wenn man schon am Lesen ist: Ein Blick in das Betriebshandbuch des eigenen Fahrzeugs gibt Auskunft, wo und wie genau ein Abschleppseil oder Stange zu befestigen ist. An der Abschleppöse des Fahrzeuges werden Seil oder Stange angebracht. Beides darf nicht länger als fünf Meter sein und muss darüber hinaus mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Niemals darf diagonal verbunden werden. Bei moderneren Autos ist die Abschleppeinrichtung meist hinter einem kleinen Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger versteckt. Und Achtung bei Autos mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb! Denn viele solcher Pkw dürfen nicht ohne weiteres an den Haken genommen werden, will man keinen Getriebeschaden riskieren. So haben beispielsweise Modelle mit Automatik spezielle Abschlepptasten, die man vorher drücken sollte. Man sollte auch die Gewichtsklassen des abzuschleppenden und abschleppenden Fahrzeugs achten. Ein schwerer SUV hat in der Regel keine Probleme einen Kleinwagen zu ziehen, im umgekehrten Fall dürfte es nicht so einfach sein.
Grundsätzlich ist beim abzuschleppenden Fahrzeug die Zündung einzuschalten, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Eine konkrete Höchstgeschwindigkeit für das Abschleppen gibt es zwar nicht. Man sollte aber möglichst nicht schneller als 30 bis 50 km/h fahren, damit dem Insassen des hinteren Autos im Notfall genug Zeit zum Reagieren bleibt. Denn bei einem abgeschleppten Fahrzeug sind Servolenkung und Bremskraftverstärker nicht aktiv.
Beim Abschleppen von Elektroautos ist besondere Vorsicht geboten. Die angetriebene Achse darf keinen Straßenkontakt haben, da der elektrische Motor ansonsten Strom produzieren würde. Das könnte zu einer Störung in der Fahrzeugelektronik führen oder sogar einen Unfall verursachen. Auch hier muss man sich vorher in der Betriebsanleitung informieren. Niemals an den Haken nehmen darf man einspurige Fahrzeuge wie Motorräder. Dafür ist immer ein Anhänger nötig.
Dirk Schwarz/SP-X