Frage: Ich würde gern mein Auto mit dem günstigeren E10-Benzin betanken. Meine Freunde behaupten aber, ich würde damit dem Motor meines Fahrzeugs schaden. Stimmt das?
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS:
Diese Frage lässt sich nur mit einem klaren „Es kommt drauf an“ beantworten. Letztendlich hängt es vom Alter des Fahrzeugs ab, ob das preislich günstigere E10 getankt werden darf.
Bioethanol ist ein Alkohol, der überwiegend aus pflanzlichen Rohstoffen produziert wird. Als gesetzliche Vorgabe gilt, dass das in Deutschland angebotene Bioethanol im Vergleich zum reinen Benzin mindestes 35 Prozent der Treibhausgase einsparen soll. Als Rohstofflieferanten kommen hier Futtergetreide, Industrierüben sowie Abfälle aus der Lebensmittelherstellung in Frage. Bei dem E-10-Treibstoff handelt es sich um eine Benzinvariante, die über einen bis zu 10-prozentigen Anteil an Bioethanol verfügt. Zum Vergleich: das herkömmliche Super kommt auf eine 5-prozentige Beimischung von Bioethanol. Mit dem Zusetzen von Bioethanol soll der Verbrauch fossiler Energieträger und damit den CO2-Ausstoß reduziert werden.
Seit seiner Einführung Anfang 2011 gibt es Diskussionen, ob die im E10 vorhandene Alkoholkonzentration schädlich für Motoren, Schläuche und Dichtungen ist. Außerdem wird immer wieder die Frage gestellt, ob ein Fahrzeug mit E10 mehr Sprit verbraucht als ein mit Super getanktes. Bislang sind aber keine Schädigungen und signifikanter Mehrverbrauch durch E10 bekannt.
Bei der Frage, welche Fahrzeuge E10 kompatibel sind, kann als Faustregel gelten: Die ab 2012 in Deutschland zum Verkauf angebotenen Benziner-Fahrzeuge vertragen E10. Aber: Bis 2018 gab es für Hersteller keine Verpflichtung, ihre Fahrzeuge als E10-tauglich zu kennzeichnen. Man sollte daher auf die Freigabe des jeweiligen Fahrzeugherstellers achten. Außerdem lässt sich im Internet unter anderem unter https://www.dat.de/fileadmin/de/download/E10Vertraeglichkeit.pdf nachschauen, ob das eigene Fahrzeug E10 verträgt. Hier helfen auch die Automobilclubs, Werkstätten sowie die Prüforganisationen weiter.