KÜS: Position in der Fahrzeugüberwachung behauptet


Die KÜS hat mit knapp über 9 Prozent Anteil ihre Position in der bundesdeutschen Fahrzeugüberwachung weiter ausgebaut. Insgesamt wurden im 1. Halbjahr 2007 rund 1,2 Millionen Hauptuntersuchungen durchgeführt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den letzten Tagen die Zahlen zu Untersuchungen von Straßenfahrzeugen gemäß § 29 und Anlage VIII StVZO sowie § 41 BOKraft veröffentlicht. Für die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) wurden in der Zeit von Januar bis Juni 2007 1.189.063 Fahrzeuguntersuchungen bestätigt. Damit hat die KÜS im für das 1. Halbjahr 2007 die Marke von 9 Prozent Anteil an der bundesdeutschen Fahrzeugüberwachung erstmals knapp überschritten.

„Wir freuen uns über dieses Resultat. Es bestätigt das Engagement und den Leistungswillen unserer Partner im ganzen Land“, so KÜS-Bundesgeschäftsführer Peter Schuler zum positiven Trend. Man werde jetzt sehen, so Schuler, ob der positive Trend im 2. Halbjahr 2007 anhalte. Die KÜS rechnet mit einem Anteil von über 9 Prozent für das gesamte Jahr. „Die Zahlen innerhalb der Fahrzeugüberwachung unterliegen starken Schwankungen über das gesamte Jahr. Dies hängt unmittelbar von der Periodik der Fahrzeugüberwachung ab. Die erste Hauptuntersuchung bei Neufahrzeugen steht nach drei Jahren an, alle weiteren im Abstand von zwei Jahren. Dazu kommen natürlich auch die unterschiedlichen Zulassungszahlen über das Jahr und der wechselnde Gebrauchtwagenmarkt“, so Peter Schuler.

Das Dienstleistungsspektrum der KÜS für den Endkunden und die Werkstätten hat sich in den letzten beiden Jahren maßgeblich erweitert. Im Frühjahr 2006 konnten die Prüfingenieure den Zweiradfahrern und Betrieben die, ab dann vorgeschriebene, Abgasuntersuchung für Zweiräder anbieten. Die KÜS war hier in enger Zusammenarbeit mit den Herstellern an der Entwicklung der Prüfgeräte beteiligt.

Im Frühjahr dieses Jahres fiel das bis dahin bestehende Monopol der Begutachtung zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer und die Fristen für die Wiederzulassung von stillgelegten Fahrzeugen erhöhten sich auf sieben Jahre, so lange sind in der Regel die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes gespeichert. Innerhalb dieser Frist reicht eine aktuelle Haupt- und Abgasuntersuchung für die Wiederinbetriebnahme aus.
„Unsere Prüfingenieure können jetzt einen umfassenderen Service anbieten, dies macht sich natürlich auch in den Zahlen bei den Fahrzeugprüfungen allgemein bemerkbar“, so Peter Schuler.

Bundesweit findet man den KÜS-Partner in der Nähe ganz einfach durch die Postleitzahlsuche im Internet, auf www.kues.de – zuverlässig und schnell.

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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