Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit in den Betrieben ändern sich ab dem 1. Januar 2011. Eingeführt wird die Grundbetreuung sowie die Regelbetreuung für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, abzusprechen mit dem Betriebsinhaber und zu leisten von den Betriebsärzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die KÜS bietet über ihre Partner für die Kfz-Betriebe die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an.
Realitätsnähe und eine enge Orientierung an den tatsächlichen Gegebenheiten im Kfz-Betrieb – so lauten die wichtigsten Voraussetzungen für die Neuregelung des Arbeitsschutzes. Dem Arbeitsschutz soll innerhalb der betrieblichen Abläufe eine wichtige Stellung zukommen. Für die KÜS-Partner, die Betriebe als Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen, heißt dies auch, dass neue Betätigungsfelder bedient werden müssen. Von der Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung über Verhaltenspräventionen wie Schulungen und Trainings bis hin zur Erstellung von Dokumentationen reicht der Arbeitseinsatz.
„Unsere Partner die im Arbeitsschutz tätig sind und diese Dienstleistungen für die von ihnen betreuten Autohäuser und Werkstätten anbieten, sind bestens geschult. Für die KÜS ist klar, dass die Arbeitssicherheit mit zum Komplettangebot der Dienstleistungen für Autohäuser gehört“, so Peter Schuler, der Bundesgeschäftsführer der KÜS.