Manipulierte Abgasanlagen der Autoposer sind illegal
Gefährliche Änderungen an Beleuchtung und Fahrwerk – Nutzung illegaler Räder
KÜS gibt Tipps für erlaubtes und sicheres Tuning
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Die Meldungen in den Medien über illegale Autorennen und lautstarke Treffen von Tuningfans nehmen zu. Dabei treten vor allem manipulierte Abgasanlagen, die besonders laut und damit auffällig sind, als Tuningmaßnahme auf. Neben diesen belästigenden Aktionen finden die Prüfingenieure der KÜS im Rahmen der Hauptuntersuchung aber auch immer wieder gefährliche Änderungen und Basteleien am Fahrzeug. Die Spannbreite reicht hier von der Verwendung verbotener Leuchtmittel bis zur Montage von Fahrzeugrädern ohne Nachweis der Zulässigkeit respektive einer entsprechenden Prüfung auf Betriebssicherheit.
Beim Posing kreisen die Fahrer um Flaniermeilen der Innenstädte, einfach nur um Aufmerksamkeit auf sich und ihre Fahrzeuge zu lenken. Sie lassen dabei unnötig den Motor aufheulen, fahren mit quietschenden Reifen an oder legen kurze Vollgassprints hin. Die Lärmbelästigung durch solche Poser wird häufig durch illegal manipulierte Abgasanlagen verstärkt. Für die Anwohner und Passanten ist dies eine starke Belästigung; Lärm kann krank machen. Die KÜS weist drauf hin, dass für jedes Fahrzeug eine Lärmobergrenze besteht, die nicht überschritten werden darf. Ganz abgesehen davon, dass sich das Abgasverhalten durch solche Manipulationen unzulässig verschlechtert. Bei Carposing und illegalen Straßenrennen wird vorsätzlich gegen bestehende Verkehrsregeln verstoßen. Leider werfen diese Minderheiten ein schlechtes Licht auf die gesamte Tuningszene. Dagegen begeistert legales und sicheres Tuning alle.
Der Trend zu illegalen Xenon-Nachrüst-Kits ist zwar etwas rückläufig, aber leider immer noch existent. Xenonbrenner gehören nicht in für Halogenlampen gebaute Leuchten. Dies gilt auch für LEDs. Die getauschte Lichtquelle projiziert das Licht nicht mehr dorthin, wo es sinnvoll und erlaubt ist, so dass von einer starken Blendwirkung ausgegangen werden kann. Es handelt sich dabei um eine Umrüstung mit hohem Gefährdungspotenzial, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zur Folge hat!
Eine größere Dimension der Rad-/Reifenkombination, eine Spurverbreiterung oder eine Individualisierung von Karosserieanbauteilen im Bereich der Räder können zu Problemen in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben einer ausreichenden Radabdeckung führen. Sich drehende Räder haben unverkleidet einen nicht mehr tolerierbaren Anstieg des Gefährdungspotenzials zur Folge. Mangelhafte Radabdeckungen sind häufig Ursache von Steinschlägen in Frontscheiben von Fahrzeugen im nachfolgenden Verkehr. Außerdem behindert das stärkere Aufwirbeln bei nassen Witterungsbedingungen die Sichtverhältnisse.
Wenn man ein Auto sieht, dessen Räder schräg aus dem Radkasten ragen, muss es sich nicht unbedingt um einen technischen Defekt handeln. Einige Tuner versuchen momentan, durch eine herbeigeführte Schrägstellung der Räder ihrem Fahrzeug eine bessere Optik, eine ausreichende Radabdeckung ohne die vielerorts ungeliebten Börtelarbeiten und eine positivere Kurvenlage zu geben. Aus dem Motorsport haben sie außerdem gehört, dass eine solche Radstellung (negativer Sturz) das Kurvenverhalten verbessert. Was sich allerdings tatsächlich einstellt, ist ein erhöhter Verschleiß von Reifen und Radlagern, das Fahrzeug reagiert verzögert auf Lenkbewegungen und wird in Geradeausstellung unstabil. Die Reifenaufstandsfläche verringert sich meist so, dass Vortriebskräfte und Bremskräfte nicht mehr optimal auf die Straße gebracht werden können. Eine optimale Abstimmung des Gesamtfahrwerks, vor allem unter Berücksichtigung der dynamischen Achslastverlagerung, ist etwas für Profis und bedarf unzähliger Testkilometer auf abgesperrtem Gelände. Der öffentliche Straßenverkehr ist natürlich keine Teststrecke, weswegen die KÜS dafür plädiert, nur auf Fahrwerksteile von zertifizierten Herstellern mit ordentlichen Prüfzeugnissen zurückzugreifen und die Abstimmung der geänderten Feder-Dämpfer-Kombination auf die Achskonstruktion entweder nur von Fahrwerksexperten durchführen zu lassen oder nach deren Anleitung vorzunehmen.
Fahrzeugräder werden, bevor sie ihre Zulässigkeit erhalten, intensiv auf ihre spätere Verwendung hin geprüft. Dies tut die KÜS Technik GmbH. Vor allem durch das Internet gelangen aber auch Räder ohne jegliche Prüfung und Freigabe in den Handel, werden verkauft und auch montiert. Ob diese Räder alle für ihren Anbaufall relevanten Belastungs- und Beanspruchungszustände überstehen, vermag niemand zu sagen, weswegen von einer konkreten Unfall- bzw. sogar Lebensgefahr ausgegangen werden muss.
Dass Veredelungen am Auto auch sicher, legal und ansprechend sein können, zeigen die vielen echten Tuningfans mit ihren Fahrzeugen. In Clubs und bei Tuningtreffen demonstrieren sie, dass Tuning im sicheren Rahmen sehr viel Spaß machen kann. Die Prüfingenieure der KÜS beraten gerne und ausführlich zu allen Fragen des Tunings von Fahrzeugen. Bevor man mit den Änderungsabnahmen beginnt, ist ein Gespräch mit dem Prüfingenieur der richtige Weg. Er kennt die gesetzlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten und bewahrt den Besitzer so vor Fehlern und unnötigen Ausgaben. Den KÜS-Partner in der Nähe findet man unter www.kues.de/partnersuche.