VDIK: Nur schnelle Erneuerung des Kraftfahrzeugbestandes bringt nachhaltige Verbesserung der Luftqualität

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Eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung der von der EU definierten Luftqualitätsziele – insbesondere im Bereich der Partikel- und Stickoxidemissionen aus dem Straßenverkehr – ist nur durch die schnellstmögliche Erneuerung der Pkw- und Lkw-Bestände zu erreichen. Diese weisen mit ca. 8 Jahren mittlerweile ein extrem hohes Durchschnittsalter auf. Nachrüstmaßnahmen für Dieselfahrzeuge, die derzeit diskutiert werden, zielen primär auf die Verminderung des Partikelausstoßes und verbessern kurzfristig die Luftqualität.

Der VDIK fordert daher bereits seit langem die Beseitigung der konjunkturellen Hemmnisse sowie der aktuellen Verunsicherungen im Markt. Nach wie vor fehlen die exakten Bedingungen für die Förderungen von Dieselfahrzeugen mit geringem Partikelausstoß.

VDIK-Präsident Volker Lange: Nur wenn diese Hindernisse beseitigt sind und möglichst schnell der Ersatz der überalterten Fahrzeuge im Bestand herbeigeführt wird, wirken sich die europaweit gültigen Abgasgrenzwerte für neue Pkw und Lkw, auch bei der Verbesserung der Luftqualität aus. Immerhin sehen diese seit 1990 eine Absenkung der Partikel- und Stickoxidemissionen um über 90 Prozent vor. Sollte es zu einer steuerlichen Förderung von Fahrzeugen mit geringen Partikelemissionen kommen, muss diese sowohl für Neufahrzeuge als auch für die Nachrüstung alter Pkw gelten. Hier nehme ich Bundeskanzler Schröder und die Bundesminister Eichel und Trittin beim Wort, die dies bereits Anfang Februar 2005 verkündet haben. Ich fordere daher das Bundeskabinett auf, sich bei seiner Sitzung am 11. Mai 2005 nicht von kurzfristigen fiskalpolitischen Erwägungen leiten zu lassen und nicht auf die für die Bestandserneuerung extrem wichtige Förderung von Neufahrzeugen zu verzichten.

Ein Verzicht würde auch dem klaren Willen der Europäischen Kommission widersprechen, die in ihrem Arbeitspapier vom 12. Januar 2005 den Mitgliedsstaaten ausdrücklich empfohlen hat, im Falle einer steuerlichen Förderung von Neufahrzeugen mit geringem Partikelausstoß einen Partikelgrenzwert von 5 mg/km zugrunde zu legen.

Der VDIK hat bereits in der Vergangenheit Bedenken gegen eine ausschließliche steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit geringem Partikelausstoß geäußert, da hierdurch andere Technologien zur Verbesserung der Luftqualität wie beispielsweise Hybridantriebe, Fahrzeuge mit Gasantrieb sowie Fahrzeuge mit Ottomotor mit ihren sehr niedrigen Abgaswerten nicht berücksichtig würden. Die Beschränkung der Förderung auf die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen würde diese Problematik noch verschärfen und umweltpolitisch ein vollkommen falsches Signal setzen.

Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR e. V.)

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