Weihnachtsmarkt: Ohne Alkohol – oder ohne Auto

Glühwein, Lumumba, Feuerzangenbowle wärmen von innen und gehören für viele Weihnachtsmarkt-Besucher einfach dazu. Doch wer noch mit dem Auto heimfahren muss, sollte besser verzichten. Denn bereits ein Becher kann die Fahrtauglichkeit entscheidend herabsetzen.

Im Schnitt hat Glühwein einen Alkoholgehalt von sieben bis zehn Prozent. Aufgrund des Zuckergehaltes und der Wärme geht der Alkohol viel schneller ins Blut als etwa beim Genuss eines Glases Rotwein. Darüber hinaus hängt die Alkoholkonzentration im Blut von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht, dem Alter und auch von der Tagesform ab.

Sicherer ist es deshalb, für die Fahrt zum Weihnachtsmarkt auf öffentliche Verkehrsmittel setzen – oder der Verlockung zu widerstehen und zu einem alkoholfreien Punsch zu greifen. Das ist nicht nur sicherer, sondern auch besser für den Führerschein: Weiß doch auch die Polizei, dass der Dezember der Monat der Weihnachtsmarktbesuche und Weihnachtsfeiern ist.

Bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ wie Fahren in Schlangenlinien, sonstigen Fahrfehlern oder einem Unfall kann der Führerschein schon ab einem Promillewert von 0,3 entzogen werden. Ab 0,5 Promille sind unter Umständen 500 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig und muss für mindestens ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben, dazu kommen ein hohes Bußgeld und möglicherweise eine Freiheitsstrafe.

Mit dem Fahrrad vom Weihnachtsmarkt nach Hause fahren ist ebenfalls nicht unbedingt eine bessere Idee. Den Führerschein kann man so auch verlieren. Als absolut fahruntüchtig gilt ein Radler ab 1,6 Promille. Wenn sich der Radler auffällig verhält, also zum Beispiel unsicher fährt, kann der Wert auch darunter liegen, hier gibt es keine gesetzlich festgelegten Werte.

Foto: DVR

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