Sind sonntags Lkw unterwegs, dann verstoßen sie nicht unbedingt gegen das Fahrverbot. Diverse Ausnahmen lassen die Fahrt auch am Feiertag zu.
Frage: Lange Strecken über die Autobahn fahre ich gerne sonntags, weil dann Fahrverbot für Lkw herrscht. Immer wieder fallen mir aber Brummis auf, die trotzdem fahren. Wie kann das sein?
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Tatsächlich gibt es schon seit den 50er Jahren ein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren. Das soll zum einen der Wochenendruhe dienen, so dass an diesem Tag durch den Straßengüterverkehr keine Emissionen in Form von Lärm und Abgasen entstehen. Zum anderen soll es den typischen sonntäglichen Ausflugsverkehr entlasten.
Dass trotzdem auch sonntags Lastwagen unterwegs sind, liegt an diversen Ausnahmen, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Die bekannteste ist die für Lkw mit verderblicher Ware wie Milch, Obst oder Fleisch: Diese Lastwagen müssen mit ihrer frischen Ladung nicht am Sonntag auf einem Rastplatz pausieren, sondern dürfen trotz des allgemeinen Fahrverbots weiterfahren. Auch die damit zusammenhängende Leerfahrt dürfen die Trucker am Sonntag erledigen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht aber noch weitere Ausnahmen vor, so zum Beispiel für den kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße oder Hafen-Straße: Lkw, die ihre Ware maximal 200 Kilometer weit vom Versender zum Verladebahnhof oder von dort zum Empfänger transportieren, dürfen fahren. Einen maximal 150 Kilometer entfernten Hafen darf man zum Be- oder Entladen ebenfalls sonntags anfahren. Auch gilt das Verbot nicht für Sattelzugmaschinen, die keinen Auflieger ziehen oder Zugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können. Über die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen hinaus können die Straßenverkehrsbehörden zudem auch Sondergenehmigungen erteilen. \x09
Quelle: Hanne Schweitzer/SP-X