Beim Spurwechsel auf der Straße oder der Autobahn darf der Autofahrer keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Er muss bei einem Fahrstreifenwechsel besonders sorgfältig und vorsichtig sein. Dazu gehört neben dem Setzen des Blinkers und dem Schauen in den Spiegel auch der Schulterblick.
Andernfalls haftet er allein, wenn es beim Spurwechsel zu einem Unfall kommt, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Juli 2015 (AZ: 32 C 4/15).
Im zugrundeliegenden Fall wechselte ein Autofahrer von der linken auf die rechte Spur der Fahrbahn. Er hatte zuvor den Blinker gesetzt und in die Seitenspiegel gesehen. Dabei nahm er jedoch keinen Schulterblick vor und bemerkte so ein Fahrzeug nicht, das sich von hinten auf dem rechten Fahrstreifen näherte. Beim Spurwechsel stieß er mit dem anderen Wagen zusammen. Er machte Schadensersatzansprüche geltend.
Vor Gericht hatte der Fahrer des Autos keinen Erfolg. Im Gegenteil: Er haftet zu 100 Prozent für den Unfallschaden. Wechsele ein Fahrzeug auf einer Straße oder einer Autobahn den Fahrstreifen, habe sich der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei, so das Gericht. Er müsse also auch über seine Schulter blicken.
Komme es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einem Unfall, spreche daher der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs diese Sorgfaltspflicht verletzt habe. Der Mann habe angegeben, geblinkt und in die Spiegel geschaut zu haben. Damit habe der Schulterblick gefehlt. Dies sei eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, daher hafte der Autofahrer.
Wer einen Fahrstreifenwechsel auf einer Straße oder einer Autobahn einleiten wolle, habe dies durch Blinken anzukündigen und müsse sich durch einen Blick in den Rückspiegel und einen Schulterblick davon überzeugen, dass der Spurwechsel ohne Gefahr für andere möglich sei, erklärte das Gericht weiter. Der ausscherende Fahrer eines Fahrzeugs, der diese Pflichten nicht vollständig beachte, hafte allein, wenn es zu einem Unfall komme.
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