Recht: Griechenland-Krise und die Folgen für Touristen

Griechenland macht schwere Zeiten durch, dem Land droht die Staatspleite. Trotz der chaotischen Situation vor Ort können Reisende nach oder in Griechenland ihren Urlaub derzeit nicht kostenfrei stornieren, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Das Referendum vom Sonntag hat die politische und ökonomische Unsicherheit in Europa und besonders in Griechenland nicht beseitigt. Dennoch können Griechenland-Urlauber darauf vertrauen, auch jetzt gut versorgt zu werden. „Trotzdem sollte man seine Reisekasse gut mit Bargeld füllen, bevor man ins Land fährt“, erklärt der Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Doch Mietwagen beispielsweise könne man in der Regel auch über die Kreditkarte bezahlen.

Ihren gebuchten oder bereits angetretenen Urlaub nach Griechenland können Reisende derzeit nicht kostenfrei stornieren. „Kostenfreie Stornierungen sind aus reiserechtlicher Sicht nur möglich, wenn die Reise wegen eines Ereignisses wie etwa politische Unruhen oder militärische Auseinandersetzungen erheblich beeinträchtigt ist“, sagt der Reiserechtler Degott. „Dass beim Essen beispielsweise frische Tomaten fehlen, reicht für eine solche Stornierung nicht aus.“

Engpässe in der Versorgung Reisender könnten ein Reisemangel sein. „Ein Reisender schließt mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag zu bestimmten Konditionen, die er bucht und zahlt“, so Degott. „Sollten sich diese nicht erfüllen, könnte das einen Reisemangel darstellen.“ Wer einen solchen Mangel sieht, muss ihn sofort beim Reiseleiter ansprechen und fordern, dass der Mangel beseitigt wird. Hat diese Mängelrüge keinen Erfolg, hat der Reisende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter.

Text: Deutscher Anwaltverein

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