Recht: Mit dem Mietwagen ins Ausland

Mit einem Mietwagen sollte man nur über die Grenze fahren, wenn die Einreise in das Land vom Vermieter erlaubt ist. Sonst stehen die Räder schnell still.

Ein Autovermieter kann das gemietete Fahrzeug stilllegen und abschleppen lassen, wenn der Autofahrer damit unerlaubt ins Ausland gefahren ist. Die Kosten muss der Mieter tragen, hat das Amtsgericht München entschieden.

In dem Fall war der Autofahrer mit seinem gemieteten Porsche Turbo Cabrio nach Italien gefahren, obwohl der Mietvertrag nur die Einreise nach Österreich erlaubte. Über die GPS-Überwachung bemerkte die Autovermietung, dass sich das Fahrzeug in Mailand befand, sie erreichte den Fahrer telefonisch nicht. Die Autovermietung ging von einem Diebstahl aus, legte den Pkw still und beauftragte einen Abschleppdienst mit dem Rücktransport des Fahrzeugs.

Die Autovermietung behielt von der Kaution rund 3.400 Euro für die entstandenen Unkosten ein. Der Mieter verlangte die Rückzahlung des Geldes – erfolglos. Der Mieter habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Er sei ohne Genehmigung mit dem Porsche nach Italien gefahren.

Die Autovermietung habe aufgrund der GPS-Daten und der Unerreichbarkeit des Mieters von einem Diebstahl ausgehen dürfen. Aufgrund der Erfahrung der Autovermietung, dass in Italien, insbesondere in Mailand, viele Autos gestohlen würden und Autoschieber tätig seien, sei das Auto stillgelegt und ein Fahrer mit einem Abschlepp-Lkw nach Italien geschickt worden. Dies sei zu Recht geschehen.(AZ: 182 C 21134/13)

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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