Liebe Leserin, lieber Leser!

Sind Sie noch zu Hause, wenn Sie diese Zeilen lesen oder unterwegs oder ziehen Sie es vor, sich dem Stress an diesen Tagen auf deutschen Fernverkehrsstraßen gar nicht erst auszusetzen? Wie auch immer. Ostern ist nicht nur (meist) gleich bedeutend mit Frühlingsgefühlen (in diesem Jahre wohl weniger) und jahreszeitlicher Aufbruchstimmung, sondern artet mitunter auch zur nervlichen Belastungsprobe in der Blechkarawane aus. Die Radiosender melden halbstündlich ständig wachsende Staus.

Umleitungsstrecken werden in der Regel erst gar nicht mehr empfohlen, weil viele kluge Leute zum gleichen Zeitpunkt klug waren (oder zumindest meinten, das zu sein) und sich nun statt auf der Autobahn auf der Landstraße gegenseitig im Wege stehen.

An diesem Status Quo können wir zwar auch nichts ändern, aber vielleicht können wir Ihnen doch ein paar Tipps für die An- oder Rückreise geben, die das Ganze etwas erträglicher machen. Zur Ausgangslage: In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Thüringen beginnen die Schulferien. Schüler in Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben bereits frei, wenn es in die Oster-Freizeit geht. Das wirkt sich natürlich auch auf den Verkehr in den Ballungsgebieten aus. Mit dichten Fernverkehrsstraßen ist daher vor allem in den Großräumen Berlin, Frankfurt, Köln, Stuttgart und München sowie auf den dortigen Autobahnen und den diversen „Geheimtipps“ zum Umfahren der Staus zu rechnen. In der Regel heißt das: Dort, wo man tagsüber steht, kann man nachts noch fahren. Je früher aufbrechen also, umso besser.

Die Reiserichtung ist übrigens nach den Mitteilungen der Verkehrsclubs im Prinzip egal. Während es viele Urlaubs-wütige Richtung Süden zieht, werden auch die deutschen Erholungsziele an der Nord- und Ostseeküste um diese Jahreszeit meist zum ersten Mal stärker frequentiert.

Übrigens: Wenn nichts mehr geht, Sie vielleicht schon lange an der gleichen Stelle auf der Autobahn im Auto gesessen haben und Sie nach der Geduldsprobe mal aussteigen möchten um sich ein wenig die Füße zu „vertreten“, dann bedenken Sie: Das kann erstens nicht ungefährlich sein und zweitens auch unangenehme Konsequenzen haben. Denn: Im Paragraph 18 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“ Soweit die Regel, von der es aber auch wie so oft Ausnahmen gibt. Eine solche Ausnahme seien ein „Notstand oder eine Unfallsicherung.“ Wer aber definiert bitte schön den Begriff Notstand? Wenn ich mich unbedingt mal in die Büsche schlagen muss, um meinen Kaffee oder mein Wasser los zu werden, dann ist das für mich ein persönlicher Notstand. Aber ist es auch ein gesetzlicher?

Auf Nachfrage beim ADAC erhalten wir die umfangreiche Antwort: „Weder der Gang zur Toilette noch das Wickeln eines Kindes stellen einen Notfall dar, in solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz bzw. zur nächsten Raststätte weitergefahren werden.“ Aber, so bohren wir weiter, „wenn man doch nicht fahren kann, man im Stau steckt und grad nichts mehr geht bzw. fährt. Was dann? Die lapidare Auskunft verwiest auf Beschlossenes und Gedrucktes: Wer die Fahrbahn betrete, müsse bezahlen. So es denn einen Kläger in Form eines Uniform Trägers gibt. Denn: „Laut StVO ist das Betreten der Fahrbahn verboten, nur zur Unfallsicherung ist es erlaubt. Eine Zuwiderhandlung kostet 10 Euro Bußgeld.“

Ich denke, das Geld können Sie sinnvoller investieren. Gleich, wo Sie nun die Feiertage verbringen.

Ich wünsche Ihnen ein entspanntes Oster-Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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