Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Caravan: Pflicht zur Prüfung ab 19. Juni 2025

Wohnmobile und Caravans erfreuen sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Diese Art des Reisens bietet maximale Flexibilität und die Möglichkeit, zahlreiche Reiseziele zu entdecken. Dank der breiten Modellvielfalt gibt es passende Optionen für jedes Budget und Komfortbedürfnis.

Wichtige Funktionen der Flüssiggasanlage

In vielen Wohnmobilen und Caravans übernimmt die Flüssiggasanlage essenzielle Aufgaben. Sie versorgt die Küche mit Gas, betreibt die Heizung sowie Warmwasserboiler und gewinnt zunehmend an Bedeutung für moderne Verbrennungstoiletten.

Sicherheitsrisiken und Notwendigkeit der Prüfung

Die Flüssiggasanlage erfordert besondere Aufmerksamkeit, da Fehler oder Mängel nicht nur den Betrieb stören, sondern erhebliche Sach- und Personenschäden verursachen können. Im schlimmsten Fall drohen lebensgefährliche Folgen.

G607-Prüfung: Ab 19. Juni 2025 verpflichtend

Reisende mit Wohnmobil und Caravan sollten beachten, dass ab dem 19. Juni 2025 gemäß § 60 StVZO eine verpflichtende G607-Prüfung für alle zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage erforderlich ist. Diese Prüfung ist ein eigenständiger Nachweis und muss regelmäßig alle zwei Jahre wiederholt werden.

KÜS Geprüfte Sicherheit für Ihre Reisen

Viele Prüfingenieure der KÜS sind dafür qualifiziert und berechtigt, diese Prüfung durchzuführen. Nach bestandener Prüfung wird ein offizieller Nachweis ausgestellt. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und Fachkompetenz der KÜS, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten!

Die KÜS wünscht Ihnen eine sichere und entspannte Fahrt mit Ihrem Caravan oder Wohnmobil!

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