Recht: Abbiegeunfall und Haftungsfragen

Unfälle zwischen Radfahrern und rechtsabbiegenden Pkw sind keine Seltenheit. Landläufig geht man davon aus, dass die Autofahrer Schuld haben. Aber das ist nicht in allen Fällen so, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 19. November 2024 (Z:7 U 90/23) zeigt.

Es entschied, dass ein erwachsener Fahrradfahrer, der verbotswidrig einen Gehweg befährt und eine Straßeneinmündung überquert, zu 75% für die Unfallfolgen haftet. Gleichzeitig wurde eine Haftungsquote von 25% gegenüber dem rechtsabbiegenden Pkw-Fahrer anerkannt, da dieser durch einen Schulterblick und rechtzeitiges Bremsen die Kollision hätte verhindern können.

Radfahrer auf dem Gehweg: grober Verkehrsverstoß

Ein 18-jähriger Radler war verbotswidrig auf einem Gehweg unterwegs. An einer Einmündung kollidierte er mit einem rechtsabbiegenden Taxi. Der Unfall führte zu schweren Verletzungen des Radfahrers, er erlitt mehrere Frakturen und bekam während der Behandlung eine Hüftprothese. 

Gericht sieht schweren Verkehrsverstoß des Radlers

Radfahrer, die verbotswidrig den Gehweg befahren, begehen einen groben Verkehrsverstoß. Dies kann im Falle eines Unfalls zu einem erheblichen Mitverschulden führen – in diesem Fall von 75 %. Das OLG Schleswig sprach dem Radfahrer zwar Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, allerdings aufgrund des Mitverschuldens in reduziertem Umfang. 

Sorgfaltspflicht von Autofahrern

Auch Autofahrer müssen beim Rechtsabbiegen besondere Sorgfalt walten lassen. Sie müssen mit Radfahrern und Fußgängern rechnen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Im vorliegenden Fall sah das OLG Schleswig einen Verstoß des Autofahrers gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot. Die Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Radfahrern und rechtsabbiegenden Pkw hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Werden Verkehrsregeln missachtet, trägt der jeweilige Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld.

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