Passt das vor-weihnachtliche Ladegut komplett in den Gepäckraum, bedarf es keiner besonderen Sicherung – wenn es auch bei abruptem Bremsen oder gar einem Aufprall nicht wie ein Geschoss nach vorne fliegen kann. Bruch-gefährdete Einkäufe sollten ab möglichst weit nach vorn geschoben und mit Laderaum-Trennschienen, Zurrnetzen oder Spanngurten fixiert vor Verrutschen bewahrt werden. Kleinere Gegenstände kann man auch in Boxen verstauen. Über die Fenster-Unterkante bzw. Rücksitz-Lehne aufragende Ladung erfordert ein Trennnetz zum Passagier-Raum.
Sobald aber für einen Transport die Rückbank ganz oder teilweise umgeklappt werden muss, ist die Ladung formschlüssig unmittelbar hinter den Vordersitz-Lehnen zu verstauen. Je schwerer sie sind, desto weiter gehören Kartons nach vorn und nach unten. Eine Anti-Rutschmatte auf dem Laderaumboden ist nützlich, erspart aber nicht das Fixieren der Ladung mit Netzen oder Spanngurten. Wenn dafür keine Verzurrösen im Gepäckraum verfügbar sind, lässt sich ein Spanngurt auch um den umgeklappten Teil der Fondlehne schlingen.
Derartige Sicherung der Ladung hat auch zu erfolgen, wenn voluminöse Geschenke auf einem Anhänger, im (gemieteten) Transporter oder auf dem Autodach befördert werden. Ordentliche (= wertige) Spanngurte (siehe Symbolfoto) sind dann „kraftschlüssig“ anzubringen. Gibt es keine Dachreling zum Befestigen der Spanngurte, können diese notfalls auch durch die Türausschnitte und den Innenraum gezogen werden. Vor allem über den Vordersitzen ist dann aber darauf zu achten, dass man nicht die Kopffreiheit oder gar die Sicht beeinträchtigt.
Der Kofferraumdeckel oder die Heckklappe müssen so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt, nicht mit einem Gummi-Expander, fixiert werden. Dabei lässt sich der Haken eines Spanngurts oft im Kofferraum-Schloss einrasten und das lose Ende durch den Verschlussbügel ziehen. Sollte die Ladung nach hinten mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragen, ist daran eine 30 x 30 cm große, hellrote Fahne mir Querstange, alternativ ein zylindrischer Körper mit 35 cm Durchmesser oder bei Nacht eine rote Leuchte nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn anzubringen.
Bußgelder drohen bei falscher oder fehlender Ladungssicherung und erhöhen sich um Auslagen sowie Bearbeitungsgebühr: Nach vorn darf die Ladung nicht und nach hinten maximal 3,00 Meter (oder 1,50 Meter bis mehr als 100 km/h) über das Fahrzeug hinausragen – sonst sind 48,50 Euro fällig. Fehlende Kenntlichmachung durch eine Leuchte kostet bereits 53,50 Euro, nicht ausreichende Sicherung gegen Herab- oder Herausfallen 63,50 Euro und mit Gefährdung oder gar Unfall sind 88,50 Euro bzw. 103,50 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
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