Recht: Sturmschäden am Kfz und Teilkasko

Wenn es um Sturmschäden an Fahrzeugen geht, stellt sich oft die Frage, unter welchen Bedingungen eine Kfz-Teilkaskoversicherung greift. Dies kann gerade für Halter schwieriger werden, die ihr Fahrzeug mehrere Tage an einem Ort stehen lassen.

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. Juni 2024 (AZ: 8 U 775/24) zeigt, wie streng die Anforderungen an den Nachweis eines solchen Schadens sind. Wer gegenüber seiner Teilkaskoversicherung einen Sturmschaden geltend machen will, muss den Schaden genau beweisen.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte der Kläger seinen Kleintransporter in einer Straße geparkt. Von seiner Teilkaskoversicherung forderte er die Erstattung der Reparaturkosten für einen vermeintlichen Sturmschaden. 
Der Schaden sei, so der Kläger, durch umherfliegende Gegenstände während eines Sturms im Zeitraum vom 17. bis 21. Februar 2022 entstanden. Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung.

Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht, das die Klage abwies. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte diese Entscheidung.

Laut dem Urteil des OLG Nürnberg muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Sturms und dessen unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug beweisen. Es genügt nicht, dass ein Sturm in der fraglichen Zeit möglicherweise geherrscht hat. Der Schaden muss konkret durch diesen Sturm verursacht worden sein. Hierfür trägt der Versicherungsnehmer die volle Beweislast.

Das Urteil zeigt, dass Versicherungsnehmer im Falle von Sturmschäden genau dokumentieren müssen, wann und wo der Schaden eingetreten ist, um einen Anspruch auf Teilkaskoleistungen zu haben. Beweiserleichterungen, wie sie etwa bei Diebstählen gewährt werden, gibt es in solchen Fällen nicht. Schließlich stehen bei Naturgewalten grundsätzlich Zeugen zur Verfügung, oft gibt es auch noch andere Beweise.

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