Im Auto oder auf dem Auto: KÜS-Tipps für sicheren Christbaumtransport

In der Adventszeit stellt sich bei der Beschaffung eines Christbaumes immer auch die Frage nach dem Transport. Am häufigsten wird dafür wohl das Auto benutzt und dabei ist – ob in oder auf dem Fahrzeug transportiert wird – einiges zu beachten, um das sicher zu bewerkstelligen.

Passt ein kleiner Christbaum komplett in den Gepäckraum, bedarf es meist keiner besonderen Sicherung. Die nachfolgend aufgezeigten Sicherungen der Ladung sind auch zu beachten, wenn der Weihnachtsbaum auf einem Anhänger oder im (gemieteten) Transporter befördert wird. Eine Matte oder Noppenfolie als Unterlage, ordentlicher Spanngurte – am besten mit Prüfzeichen – und eventuell eine Warnflagge sollten dafür verfügbar sein.

Wenn für den Transport die Rückbank ganz oder teilweise umgeklappt wurde, sollte der Baum mit dem dicken Ende voraus eingeladen werden. Um den Innenraum vor Verschmutzung zu schützen, befestigt man über dem leicht harzenden Stumpf mit einem Gummiring ein Stück Tuch oder Folie, bevor man die Ladung bis an die Vordersitz-Lehne schiebt.

Wenn keine Verzurrösen verfügbar sind, lässt sich ein Spanngurt auch um den umgeklappten Teil der Fondlehne schlingen. Kofferraumdeckel oder Heckklappe müssen dann so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt, nicht mit einem Gummi-Expander, fixiert werden. Dabei lässt sich der Haken eines Spanngurts oft im Kofferraum-Schloss einrasten und das lose Ende durch den Verschlussbügel ziehen.

Beim Transport auf dem Autodach sind Dachreling, Gepäckträger oder Skihalter eine gute Hilfe. Der Baum ist dabei immer strömungsgünstig mit dem dicken Ende nach vorn zu laden. Dabei sollte eine Unterlage den Lack schützen. Zumindest mit zwei Spanngurten ist dann „kraftschlüssig“ die Ladung nieder zu zurren. Notfalls können die Spanngurte auch durch die Türausschnitte und den Innenraum gezogen werden. Vor allem über den Vordersitzen darf aber dabei die Kopffreiheit oder gar die Sicht nicht beeinträchtigt werden.

Falls die Baumspitze mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, ist daran eine 30 x 30 cm große, hellrote Fahne mir Querstange, alternativ ein zylindrischer Körper mit 35 cm Durchmesser oder bei Nacht eine rote Leuchte zu befestigen. Diese Kennzeichnung ist auch erforderlich, wenn die Ladung auf dem Autodach befördert wird – darf dann aber nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein.

Bußgelder drohen bei falscher oder fehlender Ladungssicherung: Nach vorn darf die Ladung bei einem PKW überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 Meter (oder 1,5 Meter bei einer Wegstrecke von mehr als 100 km) über das Fahrzeug hinausragen – sonst sind 20 Euro fällig. Fehlende Kenntlichmachung durch eine Leuchte kostet bereits 25 Euro, nicht ausreichende Sicherung gegen Herabfallen 35 Euro und mit Gefährdung oder gar Sachbeschädigung sind 60 bzw. 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Text und Fotos: Karl Seiler

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