Besonders aufmerksam muss man mit der Flüssiggasanlage umgehen. Mit ihr werden nicht nur die Kücheneinrichtung, sondern auch deren Heizung, Warmwasserboiler und zunehmend auch Verbrennungstoiletten betrieben.
Aber: Fehler oder Mängel an der Flüssiggasanlage in Wohnmobil und Caravan können Sachschäden und Personenschäden verursachen, im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.
Die KÜS empfiehlt daher dringend, die Flüssiggasanlage nur von anerkannten Experten einbauen, umbauen oder instand setzen zu lassen.
Für den Betrieb gelten folgende Hinweise:
Die Flüssiggasanlage sollte vor der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Austausch eines Gerätes sowie alle 24 Monate durch einen Fachmann gemäß der „Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommt man ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.
Achtung: Ab 19. Juni 2025 fordert der § 60 StVZO eine verpflichtende Prüfung gemäß G607 für alle Zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit einer entsprechenden Gasanlage. Die Prüfung G607 ist dann eine eigenständige Anforderung als Nachweis – nicht Teil der Hauptuntersuchung (HU).
Die entsprechend qualifizierten und berechtigten Sachverständigen der KÜS bieten diese Untersuchung an und erteilen den erforderlichen Nachweis. Viele Campingplätze dürfen nur mit Wohnmobilen und Caravans mit entsprechendem Nachweis aufgesucht werden. Die KÜS wünscht gute, sichere Fahrt und einen schönen Urlaub!
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