Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: Bereits Anfang 2022 ist eine neue DIN-Norm für Auto-Verbandkästen in Kraft getreten, die unter anderem eine Gesichtsmaske als neuen Inhalts-Bestandteil vorsieht. Ende Januar dieses Jahres läuft die Übergangsfrist aus, in der noch Kästen nach alter Norm verkauft werden dürfen.
Aber auch nach diesem Zeitpunkt können bereits vorhandene Exemplare von Autofahrern weiter genutzt werden. Eine Austauschpflicht für alte Kästen gibt es also nicht. Aber auch ohne gesetzliche Vorgabe ist es empfehlenswert, die Ausstattung um die Mund-Nasen-Schutzmaske sowie Hand-Desinfektionsmittel zu erweitern. Das schützt Hilfeleistende nicht nur vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus, sondern hält auch andere Krankheitserreger fern. Sinnvoll kann darüber hinaus eine Mund-zu-Mund-Beatmungsmaske sein, die beim Atemspenden vor Infektionen schützt.
Fehlt Erste-Hilfe-Material, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Bei der Hauptuntersuchung wird ein fehlender oder nicht korrekter Verbandkasten als geringer Mangel gewertet. Dabei muss auch beachtet werden, dass das Verbandsmaterial einem Verfallsdatum unterliegt. In der Regel sind die sterilen Produkte fünf Jahre haltbar. Danach sollten sie ersetzt werden, damit im Notfall beim Verbinden keine Krankheitserreger in die Wunde gelangen.