Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Auf Autobahnen landen immer wieder Gegenstände mit erheblichem Gefährdungspotenzial für Autos und Motorräder. Gerade in der Urlaubszeit sind vermehrt Fahrzeuge mit schlecht gesichertem Gepäck unterwegs, weshalb in den Sommermonaten hierfür das Risiko steigt.
Wer auf einen Gegenstand mit Gefährdungspotenzial aufmerksam wird, sollte nicht einfach an diesem vorbeifahren. Im Idealfall wechselt man, vorsichtig bremsend, auf den Pannenstreifen, um dort zu halten. Anschließend wird eine Warnweste angelegt und auf dem Pannenstreifen deutlich vor dem Hindernis ein Warndreieck aufgestellt, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Danach wird umgehend die Polizei über die 110 über den Gefahrenherd informiert. Kennt die Polizei Gegenstand und Fundort, kann sie entsprechend Einsatzkräfte zur Absicherung und Bergung schicken. Außerdem meldet sie in der Regel den Gefahrenherd den lokalen Radiosendern, damit diese über Verkehrsfunk andere Verkehrsteilnehmer warnen. Auch wenn die Autobahn leer zu sein scheint, sollten helfende Autofahrer unter keinen Umständen die Fahrbahn betreten, um das Hindernis zu entfernen.
Wer einen gefährlichen Gegenstand auf der Fahrbahn erst sehr spät sieht, sollte besser nicht versuchen, diesem spontan auszuweichen. Zu groß ist die Gefahr, dabei mit anderen Fahrzeugen zu kollidieren oder das eigene Fahrzeug durch heftige Lenkmanöver in einen instabilen Zustand zu versetzen. Autofahrer sollten zunächst kontrolliert Tempo abbauen und, falls möglich, sicher ausweichen. Sind die Nebenspuren belegt, sollte man hingegen eine Kollision in Kauf nehmen. Hier ist das Unfallrisiko meist niedriger als bei einem spontanen Ausweichversuch bei Autobahntempo.
Wurde das eigene Auto durch die Kollision mit einem Gegenstand beschädigt, sollte ebenfalls hierüber die Polizei informiert werden, die dann nicht nur bei der Bergung hilft, sondern außerdem das Unfallgeschehen für den Kfz-Versicherer dokumentieren kann. Wenn ein entsprechender Kaskoschutz für den Geschädigten besteht, ist dieser in der Beweislast. Hierfür ist ein Polizeiprotokoll unverzichtbar.