In dem verhandelten Fall war eine Radlerin am Rande einer Straßenbaustelle über ein soeben aus der Erde gezogenes Kabel gefahren und dabei gestürzt. Sie klagte auf Schmerzensgeld, da das Bauunternehmen kein Warnschild aufgestellt hatte. Dieses verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, das Kabel sei gut sichtbar gewesen. Das Gericht teilte die Schuld, beide Parteien tragen sie hälftig. Zwar hätten die Bauarbeiter das Kabel sichern müssen, doch auch die Radfahrerin hätte vorsichtiger sein, ihre Umgebung beachten und ihr Tempo reduzieren müssen. (Az.: 7 U 89/20)
Recht: Fahrradunfall an Baustelle
Radfahrer müssen Baustellen besonders vorsichtig passieren. Und dürfen sich nicht auf das Vorhandensein von Warnschildern oder Absperrungen verlassen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.
Facebook
Twitter
WhatsApp
E-Mail
Drucken