Recht: Aufsichtspflicht bei radelnden Kindern – Schadensersatzfragen

Der Unfall ereignete sich während eines Fahrradausflugs. Neben seinen beiden 11 und 15 Jahre alten Söhnen begleitete den Familienvater seine 6-jährige Tochter. Während die Familie auf der Straße einen markierten Radweg befuhr, musste die Tochter aufgrund eines den Radweg versperrenden Pkw auf die Fahrbahn ausweichen, wodurch sie mit dem Lenker einen parallel fahrenden Opel Corsa touchierte. Daraufhin klagte die Pkw-Fahrerin gegen die Haftpflichtversicherung des Vaters auf Schadensersatz in Höhe von 790 Euro. Das Amtsgericht hat der Klägerin diesen Anspruch zugestanden. (AZ 37 C 557/20). Demnach hätte der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt, da Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs auf dem Gehweg fahren müssten. Eine Radwegnutzung sei hingegen nur gestattet, wenn dieser von der Fahrbahn baulich getrennt sei. Mit dieser Regelung soll eine Gefährdung anderer durch die unsichere Fahrweise junger Kinder vermieden werden.

Quelle: RA Online

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