Der Fahrzeugführer hatte während der Fahrt über Touchscreen im Auto die Intervallschaltung seiner Scheibenwischer bedient. Die Folge: Er schenkte dem Berührungsbildschirm zu viel Aufmerksamkeit und war dadurch im Straßenverkehr abgelenkt. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe hat der Fahrer damit gegen den sogenannten „Handy-Paragraphen“ verstoßen und demnach eine Ordnungswidrigkeit begangen. Für ihn bedeutete das eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot. Zudem werden im Fahreignungsregister 2 Punkte eingetragen, die auch erst 5 Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung getilgt werden.
Recht: Unfall durch Touchscreen-Bedienung während der Fahrt
Ein Autofahrer war im Frühjahr 2019 in seinem Tesla von der Bundesstraße abgekommen und rammte hierbei mehrere Bäume und ein Straßenschild.
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