Recht: Unfall durch Touchscreen-Bedienung während der Fahrt

Ein Autofahrer war im Frühjahr 2019 in seinem Tesla von der Bundesstraße abgekommen und rammte hierbei mehrere Bäume und ein Straßenschild.

Der Fahrzeugführer hatte während der Fahrt über Touchscreen im Auto die Intervallschaltung seiner Scheibenwischer bedient. Die Folge: Er schenkte dem Berührungsbildschirm zu viel Aufmerksamkeit und war dadurch im Straßenverkehr abgelenkt. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe hat der Fahrer damit gegen den sogenannten „Handy-Paragraphen“ verstoßen und demnach eine Ordnungswidrigkeit begangen. Für ihn bedeutete das eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot. Zudem werden im Fahreignungsregister 2 Punkte eingetragen, die auch erst 5 Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung getilgt werden.

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