Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Im rechtlichen Sinn werden Tiere beim Transport im Auto als Ladung eingestuft. Und diese ist laut Straßenverkehrsordnung so mitzuführen, dass die Verkehrssicherheit darunter nicht leidet. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, können es auch 60 Euro und ein Punkt in Flensburg werden. Ist die Ladung sogar unfallursächlich, weil ihr Tier Sie während der Fahrt z. B. anspringt, so würden 75 Euro und ein Punkt fällig.
Aber auch unabhängig von der rechtlichen Situation ist der ungesicherte Transport keine gute Idee. Der Vierbeiner kann durch Anspringen oder Anbellen den Fahrer erschrecken und behindern, so dass dieser die Kontrolle über das Auto verliert. Oder der Hund wird bei einer Vollbremsung zum Geschoss. Ein ungesichertes Tier erzeugt bei einem Frontalunfall mit etwa 50 km/h Belastungen, die dem 30-fachen seines eigenen Körpergewichts entsprechen. Aus 20 Kilogramm werden dann 600.
Grundsätzlich sind Transportboxen für Hunde und auch Katzen die sicherste Variante. Sie müssen auf dem Sitz gut fixiert werden, damit sie nicht umfallen, hin- und her verrutschen oder durch die Gegend fliegen können. Größere Boxen für Hunde stellt man am besten in den Kofferraum, wo sie quer zur Fahrtrichtung fest installiert werden. Als Alternative für die Hundesicherung bieten sich spezielle Sicherheitsgurte an, die um den Brustkorb des Tieres angelegt und dann entweder am Sicherheitsgurt oder direkt am Gurtschloss befestigt werden. Wer seinen Hund im Kofferraum eines Kombis ohne Sicherung mitfahren lässt, sollte zumindest ein Trenngitter befestigen. Es verhindert, dass der Vierbeiner im Auto umherspringen kann. Idealerweise ist das Trenngitter auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmt und lässt sich fest installieren.