Ältere und Jüngere haben noch ein bis mehrere Jahre länger Zeit für den Umtausch. Die letzten Exemplare sind erst 2033 dran. Auch, wenn man in die betroffene Altersgruppe fällt, seine Fahrerlaubnis jedoch nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, bekommt man eine längere Frist.
Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Bundesregierung empfiehlt, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren. Mitzubringen sind der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und 25 Euro für die fällige Gebühr. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Foto: SP-X