Recht: Gebrauchtwagenkauf und Gewährleistungsausschluss

Wer privat einen Gebrauchtwagen verkauft, kann die Gewährleistung ausschließen. Autohändler können das nicht – zumindest nicht gegenüber Verbrauchern, die ein Auto kaufen. Allerdings haben sie diese Möglichkeit bei Geschäftsleuten, die einen Dienst- oder Firmenwagen kaufen.

Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob ein Unternehmer den Pkw kauft, sondern darauf, ob er ihn für den Betrieb oder für private Zwecke nutzt. Bei einem Kauf für den privaten Gebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung. Selbst dann, wenn diese im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Oktober 2018 (AZ: 174 C 4185/18).

Ein Unternehmer kaufte einen rund acht Jahre alten Fiat 500 mit Tachostand 73.000 km für 5.100 Euro. Einen Smart gab er in Zahlung.

Der Autohändler füllte den vorgedruckten Kaufvertrag aus. Dabei kreuzte er den Unterpunkt „Geschäft unter Händlern ohne Gewährleistung“ an. Beide unterschrieben den Vertrag. Auf dem Rückweg bemerkte der Käufer, dass das Fahrzeug nicht mehr „zog“ und rüttelte. Nach einem kurzen Stopp auf dem Seitenstreifen leuchtete die Warnleuchte.

Die Fiat-Werkstatt stellte unter anderem einen Defekt an der Lambdasonde und an einem Heckklappendämpfer fest, beide Seitenschweller waren eingedrückt, das Fahrzeug wies einen nicht fachgerecht reparierten Unfallschaden auf. Der Händler kam der Aufforderung des Käufers nicht nach, diese Mängel zu beheben und Ersatz für die Wertminderung durch den verschwiegenen Unfallschaden zu zahlen.

Der Händler meinte, der Käufer führe ein Geschäft mit zehn Filialen und zwölf Firmenwagen. Daher sei der schriftlich unter Unternehmern vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirksam. Der Käufer berief sich auf Gewährleistung. Er habe den Fiat nicht für sein Ein-Mann-Elektronikunternehmen gekauft, sondern für seine Frau. Er selbst habe einen Mercedes als Firmenwagen. Den in Zahlung gegebenen Smart habe seine Frau gefahren.

Der Autoverkäufer musste dem Käufer gut 4.100 Euro Schadensersatz bezahlen. Die Gewährleistung kann dann nicht ausgeschlossen werden, wenn das Auto privat genutzt werden soll. Selbst dann, wenn Käufer und Verkäufer Geschäftsleute sind. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten.

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