Leser fragen – Experten antworten: Im Auto schlafen/wohnen?

Das Auto als Schlafstätte zu nutzen, ist manchmal ganz sinnig. Als Dauerlösung aber eher ungeeignet.

Frage: Darf man eigentlich im Auto schlafen und wenn ja, wie lange?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Vermutlich haben es bereits viele Autofahrer erlebt: Beim Autofahren werden die Augenlider immer schwerer und man hat Mühe, wach zu bleiben. In einer solchen Situation ist es ratsam, einen Parkplatz anzufahren, um ein wenig im Auto zu schlafen. Ein schlechtes Gewissen müssen Autofahrer dabei nicht haben. Es ist nicht verboten, im Auto ein wenig zu schlafen. Das gilt auch prinzipiell für das Übernachten im Fahrzeug. Auch dies verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Allerdings sollte man darauf achten, wo man sein mobiles Nachtlager aufschlägt. Hier greifen Vorschriften der StVO. Das Abstellen des fahrbaren Untersatzes in Halteverbotszonen ist natürlich auch nicht zu Schlafzwecken gestattet. Genauso wenig darf man ihn, ohne den Eigentümer zu fragen, einfach auf einem Privatgrundstück parken.

Wer abends ein Glas Bier oder Wein zu viel getrunken hat und vernünftigerweise nicht mehr fahren möchte, darf auch im Fahrzeug übernachten. Am besten ist aber, es sich nicht im Fahrersitz hinter dem Lenkrad gemütlich zu machen und auch nicht den Schlüssel im Zündschloss zu lassen. Man sollte nicht den Eindruck erwecken, gleich losfahren zu wollen; dies könnte als Fahrversuch mit entsprechenden Konsequenzen für die Fahrerlaubnis gewertet werden. Man schläft also besser seinen Rausch auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank aus. Wie bei einem Müdigkeitsschläfchen sollte man sein Fahrzeug gegen einen Langfingerzugriff von innen verriegeln.

Vorsicht ist geboten in kälteren Nächten, bei unter null Grad Celsius könnte der Körper bei einem Schläfchen im Auto zu sehr auskühlen. Das Auto dauerhaft laufen zu lassen, um den Innenraum zu heizen, verbietet der § 30 der StVO, da dies als vermeidbare Abgasbelästigung gesehen wird.

Auch bei der Zeitvorgabe, wie lange und wie oft man im Auto übernachten darf – ob nur eine Nacht oder sogar wochenlang – gibt es theoretisch keine Einschränkungen. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus. Jemand, der über mehrere Tage in seinem Auto „wohnt“ und schläft, hinterlässt sicherlich auch außerhalb des Fahrzeugs Spuren wie etwa Müll. Außerdem steht die Frage nach der Erledigung von menschlichen Bedürfnissen an. Kommt es zu Verschmutzungen, greift das Ordnungsamt oder die Polizei ein und verbietet ein weiteres Verweilen. Sogar Strafen sind möglich, zum Beispiel wegen Vermüllung. Gegen ein dauerhaftes Wohnen im Auto spricht außerdem die in Deutschland bestehende Meldepflicht. Sie verlangt, dass man seinen Wohnort dem Einwohnermeldeamt mitteilt. Ein Auto wird jedoch nicht als Meldeadresse anerkannt.

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