Mit Beginn der kalten Jahreszeit endet für den überwiegenden Teil der Motorradfahrer die Saison. Helm und Kombi kommen in den Schrank, das Motorrad wird in der Garage abgestellt und wartet auf den Frühling. Für manche Zweiradfreunde steht aber auch der Kauf eines neuen Fahrzeuges an. In den kommenden Jahren gilt es aber, hier einige Dinge zu beachten. Die KÜS gibt hierzu Informationen.
So gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle neuen Motorrad-Typenzulassungen die Abgaswerte der Norm Euro 5 – Auch für die 125er-Klasse. Ab 2021 wird Euro 5 dann auch für alle neu zugelassenen Motorräder verpflichtend. Aktuell brauchen Motorräder die EU-Abgasnormen 1 – 4. Euro 4 ist seit Anfang des Jahres 2016 gültig für alle Krafträder, die nach dem 01.01.2016 neu auf den Markt gekommen sind. Die Norm Euro 4 erlaubt einen maximalen Ausstoß von Kohlenmonoxid von 1.140 Milligramm pro gefahrenem Kilometer. Die kommende Norm reduziert die Abgaswerte um rund ein Drittel. Es gelten strengere Regeln für Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide. Eine zweite Stufe der Euro-5-Norm soll 2024 Anwendung finden.
Zum Thema Euro 5 gehört auch die On-Board-Diagnose. Bei Autos kennt man das seit 1996, so lange ist es da bereits Pflicht. Die On-Board-Diagnose soll die mit dem Abgas unmittelbar verbundenen Funktionen wie etwa den Zustand der Katalysatoren überwachen. Auch die On-Board-Diagnose 2 für Motorräder war für 2020 vorgesehen. Hier zeigte sich jedoch, dass die Schaffung der technischen Voraussetzungen äußerst schwierig ist und man verschob sie bis zum Jahr 2024.
Was die Messung der Geräuschemissionen am Motorrad anbelangt, muss man vieles mit Fragezeichen versehen. Die derzeit gültige Geräuschverordnung der Europäischen Union, die UNECE-R 41.04, soll durch eine neue Gesetzgebung ersetzt werden. Derzeit sind die Fahrgeräusche auf den Grenzwert von 77 Dezibel festgelegt. Man kann davon ausgehen, dass die neuen Werte strenger werden. Vorgesehen ist die neue Lautstärkenmessung an Motorrädern ebenfalls für 2024.