KÜS: Hohe Resonanz bei IAA-Pressekonferenz

Sehr gut besucht war die Pressekonferenz der KÜS zum Auftakt der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main. Im Mittelpunkt standen insbesondere drei aktuelle Themen.

Die Bedeutung der Elektronik am Fahrzeug steigt immer weiter an. Inzwischen hat sie nahezu das Reglement übernommen – die Zeiten, in denen man selbst noch reparieren konnte, sind quasi Geschichte. Mit der neuen Entwicklung steigt aber auch die Datenmenge permanent an, insbesondere im Hinblick auf den zunehmenden Einsatz moderner Fahrerassistenzsysteme und die Entwicklung zum automatisierten und vernetzten Fahren. Das bedeutet für die KÜS als Kfz-Überwachungsorganisation: Sie muss für die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugprüfungen Zugang zu den relevanten Daten haben, um ihre Aufgabe im Sinne der Verkehrssicherheit für alle zu erfüllen. Hierzu gibt es Voraussetzungen und Forderungen an die Hersteller.

Auch das Thema „Messmittel in der Fahrzeugüberwachung“ war Gegenstand der Presssekonferenz. Messmittel, die in der Fahrzeugprüfung eingesetzt werden, müssen auf regelmäßig auf Korrektheit kontrolliert werden. Während vor 2015 für die Akkreditierung der Kfz-Überwachungsorganisationen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Stückprüfung oder Eichung ausreichten, gibt es seit 2016 zusätzlich die Kalibrierung der Messmittel, welche einen signifikanten Einfluss auf die Inspektionsergebnisse hat. Die Akkreditierungsnorm für Inspektionsstellen verweist auf die Norm für Kalibrierlabore. Somit müssen sich die Überwachungsorganisationen im Rahmen ihrer Messtätigkeit faktisch wie Kalibrierlabore verhalten. Für die KÜS wurde die DIQ Zert GmbH tätig. Sie entwickelte, assistiert vom Technischen Dienst der KÜS, der KÜS Technik GmbH, in relativ kurzer Zeit die erforderlichen Kalibrierverfahren, die auch von der DAkkS akkreditiert wurden.

Schließlich ging es um den Paragraphen 21 in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Er regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Mit der Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch vom Kraftfahrt-Bundesamt für das Gesamtfahrzeug benannte Technische Dienste berechtigt, die erforderlichen Gutachten durchzuführen. Die KÜS erweitert nun ihr Dienstleistungsangebot über die KÜS Technik GmbH, den Technischen Dienst der KÜS. Als mit entscheidend für die erfolgreiche Aufnahme der Tätigkeit der KÜS-Zeichnungsberechtigten nach § 21 StVZO im Technischen Dienst der KÜS kann auch gelten, dass in der hauseigenen Arbeitssoftware KE bereits alle notwendigen Anwendungen für die Erstellung der Gutachten qualitätsgesichert vorhanden sind.

KÜS-Bundesgeschäftsführer Peter Schuler zeigte sich sehr zufrieden mit Verlauf und Resonanz bezüglich der KÜS-Pressekonferenz zur IAA.

Die vollständigen Pressemitteilungen zu den Themen finden sie unter: https://newsroom.kues.de/pressemeldungen/2019/

Fotos: Oliver Kleinz

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