Diese kann erhöht werden, wenn bereits ein früherer Verkehrsverstoß vorliegt. Auch wird ein Punkt in Flensburg fällig, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 29. Januar 2019 (AZ: 6 OWi 313/18).
Der Mann fuhr auf dem Mittelstreifen einer Autobahn. Als er an einem Unfall vorbeifuhr, hielt er das Handy über das Lenkrad in Richtung des Unfallfahrzeugs. Ein Polizist war eigens dafür abgestellt worden, um an der Unfallstelle Handyverstöße festzustellen. Insgesamt ahndete er dort in kurzer Zeit 20 bis 30 solcher Verstöße. Der Polizist notierte sich auch, wie der Fahrer das Handy gehalten hatte.
Der Autofahrer wehrte sich gegen die Geldbuße in Höhe von 125 Euro und den Punkt. Jedoch ohne Erfolg. Für das Gericht stand fest, dass er den Unfall fotografiert oder gefilmt hatte. Anders wäre die Haltung des Mobiltelefons nicht zu erklären. Somit liege ein Handyverstoß vor.
Auch wenn der Polizist sich als Zeuge aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht an den einzelnen Fall erinnere, reiche ein Bezug auf die Ordnungswidrigkeitenanzeige aus, da diese sehr detailliert gewesen sei.
Das Regelbußgeld erhöhte sich, da der Mann bereits im Herbst 2016 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt bestraft worden war.