DVR: Rettungsgasse richtig bilden

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Nach einem Unfall zählt jede Sekunde. Je schneller der Rettungswagen zur Unfallstelle kommt, desto höher ist die Chance, Menschenleben zu retten. „Leider kommt es immer wieder vor, dass die Rettungsgasse nicht, zu spät oder unzureichend gebildet wird“, sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Wir erklären, worauf es bei der Rettungsgasse ankommt.

Grundsätzlich gilt: Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen (und Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung) Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, heißt es: Rettungsgasse bilden! Diese Regel gilt sofort, also schon bevor das Martinshorn zur hören oder das Blaulicht zu sehen ist.

Paragraph 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt, wie die Rettungsgasse gebildet werden muss: Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts – unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Gut merken könne man sich die neue Regelung mit der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“. Kellner erklärt: „Man schaut auf die rechte Hand. Die Finger symbolisieren die Fahrspuren, die vor einem liegen. Der Daumen ist die linke Spur, auf der die Autos etwas weiter nach links fahren sollten. Die ‚Lücke‘ zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse.“

Wichtig zu beachten ist: Der Standstreifen muss frei bleiben. Er darf nur im Notfall genutzt werden oder wenn die Rettungskräfte es anordnen.

Der Gesetzgeber hat im Herbst 2017 die Bußgelder für Verstöße gegen die Rettungsgassenbildung angehoben. Seitdem droht ein Bußgeld zwischen 200 Euro und 320 Euro, sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Es kommt darauf an, bereits vorausschauend und im fließenden Verkehr die Weichen für eine funktionierende Rettungsgasse stellen zu können: „Je mehr Abstand ich zu meinem Vordermann halte, desto flexibler kann ich reagieren“, erläutert der DVR-Hauptgeschäftsführer. Durch ausreichenden Abstand ließen sich außerdem viele Unfälle vermeiden.

Die KÜS ist Mitglied im DVR und unterstützt dieses Anliegen nachdrücklich.

Quelle: DVR
Foto: Pixabay

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