Leser fragen – Experten antworten: Fahren in Wald und Flur

Mit meinem Allrad-SUV kann ich auch weniger ausgebaute Wege nutzen. Aber darf ich einfach so auf Feld- und Waldwegen fahren?

Hans-Georg Marmit, KÜS: In der heutigen Zeit, in der man dank Internet-Karten auch bei kleinsten Schleichwegen erkennen kann, wohin sie führen, ist es natürlich verlockend, einen anderen Weg als die Hauptstraße zu wählen – insbesondere in einem geländegängigen Fahrzeug. Erlaubt ist es deshalb aber noch lange nicht.

Feldwege dürfen befahren werden, wenn sie „öffentlich gewidmet“ sind, ob das der Fall ist, kann man bei der jeweiligen Kommune erfragen. Dass es keine Schranke oder Beschilderung gibt, kann maximal ein Indiz sein. Denn mehreren Bundesländern sind Wirtschaftswege grundsätzlich nicht öffentlich (zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, aber auch teilweise NRW, Baden-Württemberg), nur zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke freigegeben. Auch, ob in einem Wald gefahren werden darf, regeln Gesetze auf Länderebene, viele Landesforstgesetze sehen grundsätzlich ein Fahrverbot im Wald vor (z.B. NRW, Bayern, Baden-Württemberg), gegebenenfalls kann es zum Beispiel durch den Besitzer aufgehoben werden.

In jedem Fall gilt, dass auch bei einer Erlaubnis Rücksicht auf die Natur genommen werden muss – ein brachiales Durchfahren mit SUV oder Gelände-Motorrad ist in jedem Fall verboten. Fährt man unerlaubterweise auf einem Feld- oder Waldweg, kann das als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden – zum Beispiel von einem Spaziergänger, der dort unterwegs ist.

Text: Hanne Schweitzer/SP-X)

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