Frage: Ist es erlaubt, mir bei einem befreundeten Kfz-Betrieb rote Nummernschilder zu leihen, um ein privat gekauftes Auto zu überführen?
Hans-Georg Marmit, KÜS: Nein, das ist nicht Sinn und Zweck dieser roten Kennzeichen. Sie sollen Kfz-Betrieben den Umgang mit einer ganzen Flotte an nicht zugelassenen Fahrzeugen erleichtern, ohne jedes Mal ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu müssen. Das spart Zeit, Kosten und Nerven.
Wer als Privatperson ein nicht angemeldetes Auto überführen will, muss diesen Weg allerdings gehen. Die Kurzzeitkennzeichen, die es bei der örtlichen Zulassungsbehörde gibt, sind fünf Tage gültig, das reicht in den meisten Fällen aus. Dazu ist im Normalfall mittlerweile neben einer Versicherungsbestätigung auch eine gültige Hauptuntersuchung nötig. In Ausnahmefällen können Kurzzeitkennzeichen aber auch ohne HU-Siegel vergeben werden. Zum Beispiel, wenn die Überführungsfahrt zur Erlangung des Siegels genutzt wird.
Wer trotzdem mit geliehenen roten Nummern fährt, bewegt sein Auto ohne Versicherungsschutz und macht sich damit strafbar! Versichert sind die roten Kennzeichen nämlich nur, wenn sie vom eingetragenen gewerblichen Nutzer zu Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden. Der Händler kann das gekaufte Auto also beispielsweise mit der roten Nummer zum Kunden liefern, wenn dieser kein Kurzzeitkennzeichen beantragen will. Private Verkäufer haben diese Möglichkeit natürlich nicht.
Text: Max Friedhoff/SP-X