Recht: Bußgeld bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Einen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurückzulassen, kann für den Vierbeiner lebensgefährlich sein. Dem Tierhalter droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Bereits ab 20 Grad Celsius Außentemperatur kann sich das Innere bei Sonnenschein auf mehr als 50 Grad aufheizen. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, können sie im heißen Wageninneren ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren.

In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht München eine Hundehalterin zu 200 Euro Bußgeld verurteilt (Az. 1115 OWi 236 Js 193231/17). Sie hatte ihren Hund gegen 11 Uhr vormittags mit etwas geöffnetem Fenster im Auto gelassen. Weil der Hund Schaum vorm Maul hatte und stark hechelte, rief eine Zeugin die Polizei, die das Auto öffnete und den Hund befreite. Ein Amtstierarzt bestätigte, dass das Hyperventilieren des Hundes auf einen Hitzestau im Auto schließen lasse. Nach Ansicht des Amtsgerichts München hätte die Halterin diese Gefahr kennen müssen, da die Presse regelmäßig darüber berichte.

Wer einen überhitzten, also stark hechelnden, erschöpften Hund im Auto entdeckt, sollte schnell versuchen den Halter ausfindig zu machen – ihn zum Beispiel im Supermarkt ausrufen lassen, oder die Polizei rufen, empfiehlt die Tierschutzorganisation Tasso. Besteht für den Hund akute Lebensgefahr, ist es Sache des potenziellen Retters, das Leben des Tieres gegen eine mögliche Sachbeschädigung abzuwägen, so die Tierschutzorganisation Peta. Selbst die Scheibe einzuschlagen und so den Hund zu befreien, kann aber auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Text: Hanne Schweitzer/SP-X
Foto: Tasso

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