Frage: Als Pendler stehe ich häufig im Stau. Um schneller zu meiner Ausfahrt zu kommen, fahre ich auch mal auf den Standstreifen, wenn die letzten paar hundert Meter bis dahin von einer Autoschlange blockiert sind. Immer wieder stellen sich Autos oder Lkw in den Weg – dürfen die das?
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS:
Um Ihnen eine direkte Antwort zu geben: Nein, die Auto- und Lkw-Fahrer dürften nicht ohne einen dringenden Grund den Standstreifen befahren – Sie selbst allerdings auch nicht.
Der Seitenstreifen der Autobahn ist laut Paragraph 2, Absatz 1 StVO nicht Bestandteil der Fahrbahn und damit nur für das Benutzen in Notfällen gedacht. Beispielsweise bei einer Panne, zur Bildung einer Rettungsgasse oder auf ausdrückliche Anweisung durch die Polizei oder Verkehrsleitschilder. Den Seitenstreifen zu befahren, um bei einem Stau schneller voranzukommen, ist nicht nur verboten und mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bewehrt, sondern auch ziemlich gefährlich und führt bei einem Unfall zur Haftung.
Das größte Risiko: Autofahrer, die sich an die Regeln halten und erst mit Beginn der Verzögerungsspur in die Abfahrt biegen, rechnen nicht damit, dass von hinten ein Fahrzeug kommt – das dann auch noch deutlich schneller fährt als sie selbst, die gerade noch im Stau standen. Auch ein plötzlich auftauchendes Pannenfahrzeug auf der Standspur kann zur Gefahr werden. Bei einem Unfall sprechen Gerichte dem verkehrswidrig auf dem Seitenstreifen Fahrenden mindestens eine Mitschuld zu. Die Spur zu blockieren ist übrigens auch eine verkehrswidrige Benutzung und ebenfalls gefährlich.
Quelle: Hanne Schweitzer/SP-X