Im Herbst haben Verkehrsunfälle mit Wildtieren Hochsaison. Geschädigte Autofahrer müssen in solchen Situationen wissen: Wer einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, macht sich strafbar. Für Haftung und Versicherung ist außerdem entscheidend, ob der Zusammenstoß mit einem wilden Tier oder einem Nutz- bzw. Haustier geschehen ist.
Entscheidend ist für Beteiligte: Bei Wildunfällen muss immer der geschädigte Autofahrer für den Schaden aufkommen. „Bei einem Unfall mit einem Wildtier wie einem Reh haftet niemand für den Schaden, bei Nutztieren jedoch der Besitzer“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Autofahrer sollten also auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, denn die Zahl der Unfälle mit Tieren nimmt zu.
In den meisten Bundesländern, mit Ausnahme von Bremen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, sind Autofahrer verpflichtet, den Unfall mit einem Tier umgehend der Polizei zu melden. Wer dies unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Wer ein totes Tier vom Unfallort einfach mitnimmt, kann sogar wegen einer Straftat, der Wildjägerei, belangt werden“, warnt Swen Walentowski.
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