Recht: Unfall auf kaputtem Fahrradweg – Schadenersatz?

Die Hälfte aller Fahrradunfälle in Deutschland kommt nicht durch Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zustande, sondern durch Strassenbelag. Rechtlich verantwortlich sind dafür die Kommunen. Aber haben betroffene Unfallopfer eine realistische Chance auf Entschädigung durch die öffentliche Hand?

Die Zahl der Radfahrer ist in Deutschland in den letzten Jahren gerade in vielen Städten stark gestiegen. Vermehrt haben sich allerdings auch die Unfälle mit Radfahrern von Jahr zu Jahr. Ein Grund ist auch die zunehmende Zahl von kaputten Radwegen. Im Falle eines Unfalles können Radfahrer aber selten mit Schadenersatz rechnen. „Die Gerichte sind gegenüber den Kommunen, die für die Unterhaltung und somit Sicherheit auf Radwegen zuständig sind, sehr nachsichtig“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Meist urteilen die Richter zu Ungunsten der verunfallten Radfahrer mit dem Hinweis, die Schäden wären ja erkennbar gewesen. Damit hätte der Fahrradfahrer die Möglichkeit gehabt, die in Frage kommende Stelle zu umfahren. Radfahrer sind nicht verpflichtet auf einem Radweg zu fahren, wenn dieser erkennbare Schäden aufweist. „Es reicht aber nicht, dass nur an einzelnen Stelle der Belag kaputt ist“, weist Swen Walentowski auf die geltende Rechtslage hin.

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