Recht: Deutsches Bier in Hotels im Ausland

Manche Pauschalurlauber wollen auch in Hotels im Ausland nicht auf heimisches Essen verzichten. Sie erwarten deutsches Brot oder deutsches Bier, obwohl sie in Griechenland oder Spanien urlauben. Doch solche Erwartungen erfüllen sich nicht immer. Ist dies ein Reisemangel, für den man Geld zurückfordern kann?

Reisen gehört zu den liebsten Hobbys der Bundesbürger. Diese mögen also die Ferne, und hängen doch am Bekannten. Allerdings: Einen Anspruch auf gewohntes Essen oder Getränke hat man im Urlaub nicht. Zumindest dürfen Pauschalurlauber nicht erwarten, im Hotel beispielsweise deutsches Bier serviert zu bekommen. Wenn das gebuchte Hotel kein deutsches Bier anbietet, ist dies kein Reisemangel.

Deshalb ist in Katalogen in der Regel von „regionaltypischen Speisen und Getränken“ die Rede. Speisekarten in deutscher Sprache oder eine deutsche Bedienung darf man im Ausland auch nicht voraussetzen. Es sei denn, das war im Katalog versprochen.

Generell können nicht gehaltene Katalogversprechen zum Hotelessen aber einen Mangel darstellen. Wenn zum Beispiel ein Vegetarier extra ein Hotel mit vegetarischem Buffet gebucht hat, darf dann nicht bloß ein Salat dort stehen. Sollte dies doch so sein, dann ist dies ein Reisemangel. In diesem Fall muss das Hotel eine gewisse Vielfalt an vegetarischen Speisen anbieten. Auch ein klarer Mangel: Wenn spezielle Arrangements versprochen sind, aber nicht stattfinden, zum Beispiel ein Gala-Dinner.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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