Auch wenn ein Halteverbot nur mit mobilen Schildern angezeigt wird – es gilt trotzdem. Autofahrer, die dort ihren Wagen abstellen, werden zur Kasse gebeten. Das gilt auch, wenn sie behaupten, sie hätten die Schilder nicht gesehen. Autofahrer sind grundsätzlich verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob sie an der gewählten Stelle stehen dürfe. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015 (AZ: OVG 1 B 33.14).
Ein Autofahrer hatte mobile Halteverbotsschilder übersehen und sein Fahrzeug im Bereich eines Halteverbots geparkt. Sein Wagen wurde umgesetzt. Der Mann musste die Umsetzungsgebühr bezahlen. Er klagte und argumentierte, die Halteverbotsschilder seien mit einem raschen und beiläufigen Blick nicht erkennbar gewesen.
Ohne Erfolg. Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge parken, müssten sich unter Umständen auch nach dem Aussteigen genau orientieren, ob das Parken an dieser Stelle erlaubt sei. Sie müssten sich sorgfältig umschauen und auch einige Schritte gehen, um „den leicht einsehbaren Nahbereich“ zu überprüfen, so die Richter. Das gelte insbesondere dann, wenn dem Autofahrer – etwa durch andere Fahrzeuge – die Sicht versperrt sei.
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