Während die Piloten und Lokführer dieser Tage um ihr Gehalt streiten, fürchten sich Reisende vor dem großen Langstrecken-Chaos. Auf Entschädigung sollten sie im Fall der Fälle nicht hoffen. Die sieht der Ausnahmezustand Arbeitskampf nicht vor. Ganz ohne Rechte stehen Passagiere allerdings nicht da. Welche das im Detail sind, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.
Lufthansa und Deutsche Bahn dürfen ihre Passagiere während eines Streiks nicht im Regen stehen lassen. Sie müssen ihnen entweder eine Ersatzbeförderung zum Reiseziel anbieten oder den Ticketpreis erstatten – ohne davon Stornogebühren abzuziehen.
Lufthansa oder die Deutsche Bahn müssten im Streik-Szenario ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. „Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird“, sagt Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reiseveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Reisende unterdessen während eines Streiks in der Regel hingegen nicht. Passagiere haben immer nur dann Ansprüche gegen Transportunternehmen, wenn die sich nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ berufen können. Streik aber ist vom Bundesgerichtshof (BGH) als genau das anerkannt.
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