Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin, dass Autofahrer, die ins europäische Ausland fahren, den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben sollten. Dieses nützliche Formular erleichtert die Aufnahme eines Unfallschadens im europäischen Ausland.
Rechtsanwalt Jörg Elsner, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV, erklärt: „Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem Verkehrsunfall sollten die Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten, um eine weitgehend reibungslose Unfallschadenregulierung zu ermöglichen.“
Anders als in Deutschland werden Verkehrsunfälle in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, nicht von der Polizei aufgenommen. „Der Europäische Unfallbericht erleichtert es hier, den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren“ so Elsner weiter.
Den Europäischen Unfallbericht kann man in deutscher, französischer und englischer Sprache auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kostenlos downloaden.
Text: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein