Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Seit dem 1. Juli ist es in unserem Nachbarland Frankreich Pflicht, einen Alkoholtest an Bord im Auto zu haben. Von dieser neuen Regelung wussten wir auch, bevor wir uns Ende Juni auf unsere alljährliche Rundreise durch das Land der Marianne (und ein paar Anrainer-Staaten) mit der Tour de France machten. Zwar wurden wir im Verlauf der diesjährigen Tour nicht darauf kontrolliert, ob wir ein solches Gerät mitführten. Aber wir wussten auch nicht, ob wir denn nun einfach Glück hatten, ob die französische Polizei nun einfach noch ein wenig lax im Umgang mit den neuen Gesetzesvorschriften agiert, oder ob es daran liegt, dass in den Monaten Juli und August „halb Frankreich“ irgendwo am Strand liegt und deshalb die Straßen ohnehin eher leer sind.

Bei dieser humanen Vorgehensweise der französischen Gesetzeshüter wird es allerdings nicht bleiben. Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, die Absicht haben, in den nächsten Wochen nach Frankreich zu reisen, empfehle ich dringend, einen Alkoholtest mitzuführen. Wobei wir aber auch schon beim eigentlichen Problem wären.

Denn: Woher einen solchen Test nehmen? Deutsche Hersteller haben offensichtlich Schwierigkeiten damit, diese Alkohol-Tester nach der vorgeschriebenen französischen Norm (NF) zu produzieren. Deshalb, so eine Meldung dieser Woche, ist es derzeit kaum möglich, entsprechende Röhrchen in Deutschland zu kaufen. Selbst in Frankreich sollen die Tester fast überall ausverkauft sein.

Mittlerweile haben sich die deutschen Automobilverbände eingeschaltet und eine Anfrage an die französischen Behörden gerichtet, ob es deutschen Autofahrern nicht gestattet sein sollte, Alkotester mit deutschen Normen ersatzweise mitzuführen. Derlei Geräte seien in Deutschland problemlos im Handel zu erwerben. Bis zum 1. November belassen es die französischen Ordnungshüter übrigens noch bei einer Verwarnung und dem Hinwies, sich einen Alkohol-Testgerät unverzüglich zu besorgen. Ab 1. November ist dann allerdings ein Bußgeld fällig, dessen Höhe bisher jedoch noch nicht publiziert wurde.

Obwohl derzeit offensichtlich sehr rar, sind die neuen „Sünder-Anzeiger“ bereits heftig in die Kritik geraten. Zum einen sollen sie es mit der genauen Anzeige des tatsächlichen Alkoholgehaltes im Blut nicht so ganz genau nehmen, zum anderen stehen Inhaltsstoffe im Verdacht der Gesundheitsgefährdung. Umweltschützer berichten mittlerweile sogar schon dass die Tester angeblich krebserregende Stoffe wie Kaliumdichromat enthalten. Deshalb solle man auch darauf achten, dass die Geräte auch für Kinder nicht zugänglich seien.

Mein Vorschlag gilt einem bewährten, einfachen Instrumen: Anhauchen der Zielperson. Vielleicht nicht so ganz hygienisch, aber mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht Krebs erregend. Und wenn das Ergebnis der modernen neuen Testgeräte ohnehin anfechtbar ist, warum soll man sich dann nicht auf den eigenen Geruchssinn und auf Erfahrungswerte besinnen. Der Rest kann dann im Zweifelsfalle immer noch bei einer professionellen Untersuchung geklärt werden.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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