Auch wenn ein Unfall schon länger zurückliegt, können Schmerzensgeldforderungen noch erfolgreich sein. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. November 2011 (AZ: 5 U 158/11).
Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit rutschte ein Pkw in den Straßengraben und überschlug sich. Die 14-jährige Beifahrerin ließ sich unmittelbar nach dem Unfall wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule untersuchen. Man fand jedoch keine Anhaltspunkte für Verletzungen der Wirbelsäule Knochen. Die Schmerzen der jungen Frau nahmen jedoch in der Folgezeit kaum ab. Sie suchte verschiedene Ärzte deswegen auf. Erst etwa zwei Jahre nach dem Unfall diagnostizierten Mediziner eine ältere Verletzung von Halswirbeln, die nach ihrer Einschätzung durch eine größere Krafteinwirkung ausgelöst worden war.
Die Frau war nun der Meinung, dass das vorgerichtlich gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von 1.750 Euro viel zu niedrig gewesen sei. Ihre Beschwerden nach dem Unfall seien auf diesen zurückzuführen. Um ihre Beschwerden zu mindern, müsse sie sich einer risikoreichen Operation unterziehen. Sie forderte daher zusätzlich 23.250 Euro Schmerzensgeld. Die beklagte Haftpflichtversicherung bestritt jedoch einen Zusammenhang zwischen den Beschwerden der Frau und dem Unfall.
Die Richter folgten dem vom Gericht eingeholten Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass die Schmerzen der Jugendlichen an der Halswirbelsäule auf den Unfall zurückzuführen seien. Sie hielten allerdings ein Schmerzensgeld von insgesamt 12.000 Euro für die erlittenen Verletzungen und deren Folgen auch in zweiter Instanz für ausreichend. Diese Summe seien mit denen vergleichbar, die Gerichte in ähnlichen Fällen den Geschädigten zugesprochen hätten.
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