50 Jahre Verkehrszentralregister

Beitragsbild
Foto 1
Foto 2

Auf den Punkt gebracht: Es ist DAS Register des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg: Gemeint ist das Verkehrszentralregister, das volkstümlich unter der Bezeichnung Verkehrssünderkartei bekannt ist. Vor 50 Jahren, am 2. Januar 1958, nahm es seine Arbeit auf.

Zunächst waren die Aufgaben noch recht übersichtlich. Aus dem Gedanken heraus, die Mehrheit der Autofahrer vor einigen wenigen gedankenlosen oder skrupellosen mobilen Zeitgenossen besser schützen zu können, wurden im neu geschaffenen Zentralregister Verkehrsverstöße registriert. Schon damals konnte bei gravierenden Fehlverhaltungen der Führerschein entzogen werden. Allerdings gab es bis 1974 keine allgemein gültigen Vorschriften, wie Missetäter sanktioniert werden konnten. Seit 1961 bestand eine unverbindliche Richtlinie für die Behandlung von Mehrfachtätern und später lagen bereits gerichtliche Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Doch erst im Jahr 1974 trat das Verkehrszentralregister durch die Einführung des Punktesystems in das Bewusstsein der meisten Autofahrer. Es war die erste große Reform und gewährleistete durch eine einheitliche Bewertung der Verkehrsverstöße mit Punkten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Grundlage dazu war und ist ein Maßnahmekatalog, der genau beschreibt, für welche Taten es wie viele Punkte gibt. Seit der Novellierung der Verkehrszentralregister-Vorschriften im Jahr 1999 stellt das VZR jedoch nicht länger ausschließlich die Defizite in der Fahreignung fest, um einen Verkehrsdelinquenten zu bestrafen. Es enthält nun Hilfestellungen und Schulungsangebote. Das Bonussystem belohnt die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen durch Punkteabzug.

Die meisten Autofahrer denken wohl eher mit gemischten Gefühlen an die Flensburger Behörde. Kaum einer, der während seines Autofahrer-Daseins nicht mit dem Punktesystem in Berührung gekommen ist. Ein unterschwelliges schlechtes Gewissen fährt meist mit, sorgt aber auch für ein disziplinierteres Beachten der Verkehrsvorschriften. KBA-Pressesprecher Stephan Immen ist sicher, dass das Verkehrszentralregister mit dem Punktesystem neben der verbesserten aktiven und passiven Sicherheitstechnik der Fahrzeuge einen großen Anteil an dem Rückgang der Verkehrstoten hat – und das obwohl sich der Fahrzeugbestand in den vergangenen 50 Jahren drastisch erhöht hat.

Zum letzten Stichtag 1.1.2007 hatte das VZR Einträge von 8,4 Millionen Personen gespeichert, davon betrug der Männeranteil 80 Prozent. Hauptursache für einen Eintrag in Flensburg: Mann oder Frau waren zu schnell unterwegs, bei beiden Geschlechtern macht der Hang zum Gasfuß übrigens jeweils die Hälfte der Beanstandungen aus. Es folgt das Fahren unter Alkoholeinfluss und das Missachten der Vorfahrt. 75 Prozent der Registrierten haben einen bis sieben Punkte gesammelt, knapp fünf Prozent haben acht bis 13 Punkte auf dem Kerbholz und knapp ein Prozent bewegen sich zwischen 14 und 18 Punkte.

Zum Glück führt nicht jeder Verstoß zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister. Verwarnungen und Ordnungswidrigkeiten unter 40 Euro bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. Im Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog ist genau aufgelistet, für welches Fehlverhalten im Straßenverkehr welche Punkte vorgesehen sind. Zum Beispiel wird das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage mit 40 Euro und einem Punkt bestraft. Einen Punkt gibt es auch, wenn man innerorts mit 21 – 25 km/h zu schnell unterwegs ist. Führerscheinanfänger müssen seit dem 1. August 2007 auf die 0,0-Promille-Grenze achten. Ansonsten werden mindestens zwei Punkte aufs Konto gutgeschrieben. Das Punktesystem gilt übrigens auch für Motorradfahrer, genauso wie für nicht motorisierte Teilnehmer wie Fahrradfahrer oder auch Fußgänger.

Ab einem bestimmten Punktestand informiert das KBA das für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsamt. Bei einem Punktestand von acht bis 13 Punkten erfolgen eine Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Erreicht das Punktekonto den Stand von 14 bis 17 Punkten ergeht eine Anordnung, an einem Aufbauseminar mit zu wirken. Hiermit können bis zu vier Punkte abgebaut werden. Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein solches bereits besucht wurde, gibt es eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei 18 Punkten wird schließlich die Fahrerlaubnis eingezogen.

Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre. Allerdings dürfen innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
Unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses beziehungsweise einer Kopie derselben erteilt das KBA kostenlos Auskünfte über den Punktestand. Entweder man stellt einen Antrag online unter www.kba.de oder schriftlich an Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Wer in Flensburg zu Besuch ist, kann sich auch direkt in den Pavillon in der Förderstraße 16 informieren. Der Bundeseinheitliche Tatbestand steht ebenfalls online zur Einsicht bereit.

Text und Fotos: Elfriede Munsch

Scroll to Top