Wir müssen überprüfen, ob die Klassifizierung von schweren Geländewagen den aktuellen Entwicklungen entspricht. Das sagte Dr.Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, bei der Eröffnung der 14. Internationalen Automobilausstellung (AMI) am Samstag in Leipzig. Die gegenwärtige Einordnung richte sich nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 23, 6 a), wonach Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen als Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie Pkw nach Hubraum besteuert würden. Diese Steuer werde von den Ländern eingezogen und verwandt und insofern seien für die Bewertung des steuerlichen Aspekts vor allem die Länder zuständig. Von dort müsse die Initiative kommen.
Die Änderung sei eine große Keule, die Gute und Böse treffe, sagte Stolpe. Es müsse daher untersucht werden, ob wegen der neuen Besteuerung einiger Fun-Cars eventuell auch eine Vielzahl von Handwerkern, Bauern, Winzern und Förstern leiden werde. Im Bundesverkehrsministerium gebe es zur Zeit Gespräche auf der Fachebene und mit anderen zuständigen Ressorts. Die Klassifizierung finde in der vom Ministerium zu verantwortenden Zulassungsordnung statt. Die Finanzbehörde nehme diese Einordnung als Grundlage für die Besteuerung.
(Pressemeldung des BMVBW)