KÜS: Vorsicht mit dem Umgang mit Flüssiggas auf dem Weihnachtsmarkt!

Tipps der KÜS Service GmbH für den Umgang mit Flüssiggas

Die Zeit der Weihnachtsmärkte steht vor der Tür. Glühwein, gebrannte Mandeln, Waffeln – die typischen Leckereien für diese Jahreszeit sind sehr gefragt. Der hauptsächlich genutzte Energieträger an den vielen Ständen auf den Weihnachtsmärkten sind die bekannten 11-kg-Flüssiggasflaschen aus dem Baumarkt. Hierzu hat die KÜS Service GmbH einige wichtige Tipps.

Flüssiggas ist schnell parat und vor allem überall gut einsetzbar. Es hat allerdings auch eine niedrige Explosionsgrenze und ist daher vorsichtig zu handhaben. Grundsätzlich gilt, dass die Informationen der Gerätehersteller genau gelesen und befolgt werden. Auf den Weihnachtsmärkten müssen die Gasflaschen so gelagert sein, dass nur Befugte Zutritt zu ihnen haben. Werden sie in geschlossenen Räumen aufbewahrt, so müssen diese ausreichend belüftet sein. Beim Anschließen der Flaschen und während des gesamten Umgangs mit der Anlage empfiehlt sich im Freien ein Rundumabstand von mindestens einem Meter. Wichtig ist auch, dass die Flaschen nicht über 40 Grad Celsius erwärmt werden. Wenn also ein Heizgerät oder eine Feuerquelle betrieben wird, was ja auf den Weihnachtsmärkten oft vorkommt, so muss diese Zündquelle mindestens 70 Zentimeter von der Flüssiggasflasche entfernt stehen. Zwei Meter Abstand von der Gasflasche gilt für brennbare Stoffe, etwa Flüssigkeiten, aber auch Kartons oder anderes Verpackungsmaterial.

Die Verbrennung des Gases benötigt eine ausreichende Sauerstoffzufuhr, ansonsten entsteht das für den Menschen nicht wahrnehmbare und hochgiftige Kohlenmonoxid, was in wenigen Minuten zum Tode führen kann. Eine offene Verkaufsklappe zum Beispiel schafft genügend Frischluft im Verkaufsstand. Die Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung sind so vielfältig, dass sie beim Menschen oft nicht erkannt werden.

Besondere Sorgfalt gilt beim Wechsel von leeren auf volle Flüssiggasflaschen. Offenes Feuer oder jede Form von Zündmöglichkeiten sind hierbei zu vermeiden. Ist der Wechsel erfolgt, so muss bei geöffnetem Flaschenventil die Dichtigkeit des Anschlusses mittels eines Prüfsprays gecheckt werden. Eine kleine Besonderheit ist das Linksgewinde an der Überwurfmutter für den Anschluss, etwa des Druckregelgerätes an die Flaschenventile. Also, genau umgekehrt wie bei der gewohnten Drehrichtung. Geräte aus Baumarkt und Co. besitzen meistens die gewöhnlichen „Campingregler“, Geräte von Vereinen und Gewerbetreibenden müssen diesen dann entsprechend durch eine zweistufige Sicherheitsdruckregeleinrichtung (S2SR) ersetzen.

Auch für den Transport der Flaschen und die Aufbewahrung auf den Weihnachtsmärkten gibt es Vorschriften. So muss das Absperrventil geschlossen sein, Ventilschutz und Schutzkappe aufgesetzt und die begrenzte Anzahl an Flaschen müssen in jedem Fall sicher befestigt, also etwa gegen Umstürzen gesichert sein, auch beim Betrieb am Verbraucher.

Periodisch müssen die Flüssiggasanlagen, etwa die auf den Weihnachtsmärkten genutzten Heizstrahler oder Katalytöfen, von einer dazu befähigten Person geprüft werden. Das Resultat muss dokumentiert sein.

Gerne hilft die KÜS Service GmbH bei Fragen rund um dieses Thema weiter.

Flüssiggasflaschen sicher handhaben – 10 KÜS Service-Tipps

  • Vor unbefugtem Zugriff schützen
  • Geschlossene Räume ausreichend lüften
  • Flaschen nicht über 40 °C erwärmen
  • Stehend lagern
  • Abstand zu Heizgeräten und Brennbarem beachten
  • Nach Flaschenwechsel auf Dichtigkeit prüfen
  • Linksgewinde der Überwurfmutter beachten
  • Beim Transport Absperrventil schließen, Ventilschutz und Schutzkappe aufsetzen
  • Flaschen sicher befestigen
  • Regelmäßig von einer befähigten Person prüfen lassen

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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