KÜS: E-Scooter? Gerne! Aber bitte sicher!

E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter

Umfangreiche Prüfkriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis

Tipps von der KÜS zu den elektrischen Rollern

E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb, erleben derzeit einen grandiosen Aufstieg. Startups, die diese Fahrzeuge vermieten, verkünden enorme Wachstumszahlen. Seit dem 15. Juni 2019 sind die E-Scooter für den Verkehr zugelassen.

Doch E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter. Die Suche nach dem richtigen Fahrzeug ist nicht ganz einfach. Vom Billigprodukt ohne Zulassung bis hin zum hochklassigen, qualitativ hochwertigen Fahrzeug reicht die Spanne. Es geht dabei in erster Linie um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Gefahren bei Produkten ohne Zulassung und ohne Versicherung, etwa aus dem Internet oder dem Baumarkt, sind für den Straßenverkehr groß. Das Fahren eines solchen Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis im Straßenverkehr ist verboten und eine Straftat. Der schnelle und vor allem preiswerte Kauf ist oft mit Produkten verbunden, bei denen wichtige Bauteile nicht getestet sind – wie etwa Bremsen, elektrische Anlage oder Beleuchtung und Fahrdynamik. Das kann fatale Folgen haben.

Der sichere Weg hin zum Fahrspaß mit einem E-Scooter beginnt mit dem Kauf eines für den Verkehr zugelassenen Fahrzeugs. Einige Firmen bewerben ihre Fahrzeuge als zugelassen für den Straßenverkehr – was nicht immer stimmt. Im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens zur Erteilung der Betriebserlaubnis sind umfangreiche Prüfungen und Tests vorgesehen. Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS Technik GmbH, hat für namhafte Hersteller die Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt.

Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen und benötigen für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Diese kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE), welche die Zulassungsstelle ausstellt, sein.

Es müssen zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen vorhanden sein. Die Werte für die Mindestabbremsung bei der Betätigung beider oder jeweils einer Bremse sind definiert und werden in mehreren aufeinander folgenden Bremsungen überprüft.

Die Beleuchtungsanlage umfasst vorne einen weißen Scheinwerfer und einen weißen Rückstrahler („Katzenauge“), hinten eine rote Schlussleuchte und einen roten Rückstrahler sowie seitliche gelbe Rückstrahler. Scheinwerfer, Schlussleuchte und Rückstrahler müssen eine Bauartgenehmigung aufweisen, erkennbar an dem auf der jeweiligen lichttechnischen Einrichtung aufgebrachten Prüfzeichen. Eine Versicherungsplakette ist Pflicht. Sie muss, entsprechend der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), an der Rückseite gut sichtbar angebracht werden.

Batteriesicherheit, Leistung des Elektromotors sowie der Schutz vor Manipulationen müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 15194, nach der auch Elektrofahrräder geprüft werden, entsprechen. Prüfpunkt ist auch die elektromagnetische Verträglichkeit. Ebenso geprüft werden das Vorhandensein und die Funktion von Hupe oder Klingel. Ein weiterer Prüfpunkt ist die Höhe der Lenk- und Haltestange von mindestens 700 Millimetern (bei Scootern ohne Sitz) und das Vorhandensein einer Fahrzeug-Identnummer und eines Fabrikschildes. Dies dient zur Identifizierung des Fahrzeuges. Genau hingesehen wird auch bei der Verarbeitung. Hier geht es um die Überprüfung der Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten! Sie können bei Unfällen zu Verletzungen führen.

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