KÜS: Winterreifenpflicht in Europa unterschiedlich geregelt!

Nachdem der lange, heiße und trockene Sommer nun doch endgültig vorbei ist, hält der Winter bei uns und in vielen Ländern Europas Einzug. Er scheint dies direkt zu tun, ohne Umweg über den Herbst. Die Verkehrsteilnehmer finden auf den Straßen plötzlich ganz andere Voraussetzungen vor. Nicht mehr die trockene und heiße Piste sorgt für eine sichere und unkomplizierte Fahrt, sondern Regen, Schnee oder gar Eis kann die Fahrbahn zu gefährlich glattem Untergrund werden lassen. Das heißt natürlich auch, dass das Fahrzeug auf Winterreifen stehen sollte. Für die Fahrt zur Arbeit, aber auch für den Trip in den Wintersport, bringt das ein großes Plus an Sicherheit. Sollte man dabei Ländergrenzen überschreiten, muss man die dortigen Bestimmungen zur Winterbereifung kennen. Die Vorschriften sind in Europa sehr unterschiedlich. Die KÜS hat sie für die wichtigsten Wintersportregionen zusammengefasst.

Für Deutschland gilt die Regelung von 2010. Winter- oder Allwetterreifen sind bei winterlichen Bedingungen für Pkw und Motorräder auf allen Achsen Pflicht. Die Mindestprofiltiefe ist gesetzlich mit 1,6 Millimetern festgelegt. Die KÜS empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter. Schneeketten sollten mitgeführt werden. Beim Winterreifen-Neukauf sollte auf die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol geachtet werden.

Ein Verstoß kostet 60 Euro Bußgeld und es gibt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, so werden 80 Euro und ein Punkt fällig. Mittlerweile wird auch der Halter, der eine falsche Bereifung akzeptiert, mit 75 Euro und einem Punkt belangt.

In der Schweiz gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht, die Reifen müssen jedoch für den Winter geeignet sein. Bei Verkehrsbehinderungen mit nicht der Witterung angepasster Bereifung werden Geldbußen verhängt, bei Unfällen mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn droht eine Mithaftung. Schneeketten müssen mitgeführt werden, die Pflicht zur Nutzung wird mit besonderen Schildern vor Ort angezeigt. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, die KÜS empfiehlt mindestens vier Millimeter.

Österreich hat keine generelle Winterreifenpflicht. Es müssen jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Sogenannte M+S-Reifen (Matsch und Schnee) müssen fünf Millimeter Profil (Diagonalreifen) oder vier Millimeter (Radialreifen) aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. Ganzjahresreifen müssen eine M+S-Kennzeichnung haben, nur dann gelten sie als Winterreifen. Wer zwischen November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, kann mit 35 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden, bei Verkehrsgefährdung kann das bis zu 5.000 Euro kosten.

In Frankreich gibt es keine Winterreifenpflicht. In den Wintersportgebieten geht es jedoch nicht ohne entsprechende Bereifung. Kurzfristig kann durch entsprechende Beschilderung eine Winterreifenpflicht angeordnet werden, die Mindestprofiltiefe muss dann 3,5 Millimeter betragen. Schneekettenpflicht wird ebenfalls per Beschilderung angezeigt, die Höchstgeschwindigkeit mit Ketten liegt bei 50 Stundenkilometern. Bei Verstößen gegen die angeordneten Maßnahmen werden 135 Euro Bußgeld fällig.

Slowenien hat eine Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei drei Millimetern. Gefahren werden können auch Ganzjahresreifen, ebenfalls mit mindestens drei Millimeter Profil. Schneeketten auf Sommerreifen sind ebenfalls erlaubt. Bei Verstößen werden 120 Euro fällig.

In Italien ist vor allem die Region Südtirol bei den Wintersportlern beliebt. Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es nicht. Allerdings regeln das einzelne Regionen unterschiedlich. So darf beispielsweise im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn von November bis April nur mit Winterreifen gefahren werden, auf den Straßen der Provinz Bozen ist die Winterreifenpflicht situationsabhängig. Im Aostatal gilt von Oktober bis April eine Winterreifenpflicht, alternativ Schneeketten auf Sommerreifen. Schneeketten können temporär per Beschilderung angeordnet werden. Es empfiehlt sich, in der Region vor dem Urlaub nachzufragen. Die Bußgelder liegen zwischen 80 und 340 Euro.

Die KÜS empfiehlt aufgrund der sehr unterschiedlichen Handhabungen der Winterreifenpflicht in den bekannten Wintersportgebieten grundsätzlich die Montage der entsprechenden Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Das Mitführen von Schneeketten wird empfohlen. Eine gründliche Information zu den Vorschriften in Sachen Winterreifen vor dem Urlaub empfiehlt sich.

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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