KÜS: Letzter Aufruf für die Warnweste

Stichtag 1. Juli 2014: Warnwesten müssen im Pkw mitgeführt werden

KÜS empfiehlt bei Anschaffung auf Normzeichen achten

Wer jetzt noch keine Warnweste im Auto hat, muss sich sputen. Ab dem 1. Juli 2014 muss die neoenfarbene Weste an Bord eines jeden Autos sein. Wie in vielen europäischen Ländern, wird es jetzt auch in Deutschland Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mit zu führen. Bisher galt dies nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Es ist die Situation, die niemand gerne erleben will. Das Auto bleibt plötzlich wegen einer Panne stehen – oder man ist in einen Unfall verwickelt. Wichtig ist jetzt, dass man von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Die Sicherheitsweste, ob in gelb, orange oder rot und mit reflektierenden Materialien versehen, leistet hierzu eine wichtige Hilfe.

Die KÜS rät, bei einem unfreiwilligen Halt die Warnweste bereits vor dem Verlassen des Fahrzeuges anzuziehen. Daher ist es wichtig, dass die Weste nicht im Kofferraum, womöglich versteckt unter dem Gepäck, sondern gut und schnell zugänglich im Handschuhfach oder den Ablagen, etwa in der Fahrzeugtür, mitgeführt wird. Auf keinen Fall sollte sie über den Sitz gehängt werden. Hier behindert sie die Funktion des Seitenairbags. Sie sollte auch nicht in praller Sonne im Fahrzeug gelagert werden, dadurch wird die reflektierende Wirkung reduziert.

Die KÜS weist darauf hin, dass die Warnweste nach einer europaweit gültigen Norm zugelassen sein, also das bisherige europäische Kontrollzeichen DIN EN 471 oder die neue Bezeichnung EN ISO 20471:2013 aufgedruckt sein muss.

In vielen europäischen Ländern ist das Mitführen der Warnweste schon seit einiger Zeit Pflicht. Wenn die Weste bei einer Kontrolle nicht vorhanden ist, werden bei unseren Nachbarn teils empfindliche Strafen fällig. Die Palette reicht hier von 14 bis 600 Euro. Da kann der Kurztrip zum Nachbarn die Reisekasse erheblich schmälern. In Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn gilt die Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt. In Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei muss sowohl eine Weste jederzeit zwingend im Auto vorhanden sein und bei Unfall etc. getragen werden.

Die KÜS weist auch darauf hin, dass das Tragen einer solchen Weste, etwa nach einem Anhalten auf der Straße oder gar der Autobahn, keinesfalls von anderen Sicherheitsmaßnahmen entbindet. So ist es absolut erforderlich, dass man etwa beim Warten auf Hilfsdienste unbedingt hinter den Leitplanken steht.

Warnwesten werden bei den KÜS-Partnern (zu finden unter der Partnersuche auf www.kues.de), im Kfz-Fachhandel oder beispielsweise an Tankstellen angeboten.

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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